Laub in Kleve Bürger müssen in Kleve selber Laub fegen

Kleve · Im Herbst fällt das Laub von rund 32.000 Bäumen an, die im Stadtgebiet stehen. Anwohner müssen Bürgersteige und teilweise auch die Straßen fegen.

 Laubsauger bei der Arbeit im Forstgarten. RP-Archivfoto: Evers

Laubsauger bei der Arbeit im Forstgarten. RP-Archivfoto: Evers

Foto: Evers, Gottfried (eve)

Kleve ist die Stadt der Alleen und Parks und hat einen entsprechend großen Baumbestand. Nicht nur auf Nassauerallee, Königsallee und Lindenallee stehen teils über 100 Jahre alte Alleebäume mit mächtigen Kronen. Die vielen Alleen sind das Erbe der Garten- und Parkstadt Kleve, die das Bild der Stadt ausmachen, ihr das Gesicht geben. Und Kleve hat nicht nur die Alleen, sondern auch viele andere Straßen mit schönem Baumbestand. Mit Bäumen aber, die jetzt alle ihr Laub verlieren. Und das Laub muss gefegt werden, muss abgefahren werden. Rund 16.000 Bäume befinden sich entlang der Straßen, weitere 16.000 in den Parkanlagen. 700 bis 800 Tonnen Laub, die beseitigt werden müssen, fallen Jahr für Jahr an.

Zwei große Laubsauger hat die Stadt im Einsatz: Ein Großfahrzeug, das auch Alleen abfährt und mit dem die USK-Mitarbeiter mit dickem Rüssel die Laubhaufen aufsaugen, dazu ist ein kleineres Fahrzeug unterwegs, das ebenfalls Laub entsorgt. Doch das Laub fegen, es sammeln – das muss der Klever Bürger. Er muss es auch entsorgen. Wenn nicht die Stadt die Laubberge abfährt.

„Wir als Stadt müssen das Laub grundsätzlich nicht abholen, wir versuchen aber, in den großen alten Alleen, wo man das Laub kaum bändigen kann, die Blätter abzufahren, wenn der Bürger sie in entsprechende Behältnisse oder zu ordentlichen Haufen zusammen gefegt hat“, sagt Karsten Koppetsch, Vorstand der Umweltbetriebe der Stadt Kleve. Die Behältnisse werden nicht von der Stadt gestellt, sondern sind im Eigenteum der Bürger.

Deshalb akzeptiert die USK auch die Laubhaufen. In anderen Straßen müssen die Bürger das Laub selber entsorgen. Primär kann dies über die Biotonne entsorgt werden, erklärt Koppetsch. Für Gartenbesitzer bietet sich auch eine Kompostierung an, man kann es auch zum Wertstoffhof an der Brienerstraße in Kleve fahren. Das kostet dann allerdings eine Gebühr, wenn der Bürger es dort entsorgt. Keinesfalls darf das Laub von Geh- und Radwegen jedoch auf die Fahrbahn oder in den Rinnstein gekehrt werden. Es drohen Überschwemmungen durch verstopfte Straßenabläufe und erhöhte Unfallgefahr für Kraft- und Radfahrer. Zudem sind die Kehrmaschinen, die die Straßen reinigen nicht in der Lage, größere Anhäufungen aufzunehmen, erklärt der USK-Mann.

„Die Reinigungspflichten beziehen sich immer auf Flächen. Dabei ist es ohne Belang, woher das Laub stammt: von Straßenbäumen oder privaten Bäumen“, erklärt Koppetsch weiter. Und da sei es dann wie mit der Winterpflicht: Jeder Anlieger/ Grundstückseigentümer sei für den Bereich vor seinem Haus verantwortlich – und kann bei Unfällen auch zur Verantwortung gezogen werden, sagt Koppetsch. Zwar liege die Reinigungspflicht im Grunde bei den Kommunen. Doch die Kommunen übertragen in der Regel diese Aufgabe durch ihre Satzungen den Bürgern. So macht es auch die Stadt Kleve und damit die Umweltbetriebe der Stadt Kleve, erklären die USK. Und in der Satzung steht auch, wer was tun muss. Doch mit der Satzung wird die ganze Geschichte der Straßenreinigung unübersichtlich: Es gibt Straßen (vor allem die großen Verkehrsstraßen), die nur auf dem Bürgersteig gefegt werden müssen. Bei anderen Straßen muss der Bürger teils auch die ganze Straße reinigen.

Koppetsch rät, bei den USK (Tel. 02821 8994-00) nachzufragen oder im Internet seine Straße zu suchen: Das geht über die Seite www.Kleve.de, Bürgerportal -> Rathaus -> Ortsrecht -> Kategorie „Umweltbetriebe der Stadt Kleve“ -> Straßenverzeichnis zur Satzung der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR vom 15.12.2011 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

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