Kevelaer Keine Sperrung der Rheinstraße für Lkw

Kevelaer · Im Rahmen des Thema OW 1 werden verschiedene Modelle der Verkehrsberuhigung diskutiert.

 Solche Schilder wie hier in Duisburg wird man in Kevelaer nicht aufstellen.

Solche Schilder wie hier in Duisburg wird man in Kevelaer nicht aufstellen.

Foto: Hohl, Ralf (hohl)

Ein Thema in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in dieser Woche war ein Antrag der Interessengemeinschaft (IG) Pro OW 1, die Rheinstraße (L491) für den Schwerlastverkehr ab 7,5 Tonnen zu sperren. Die Sperrung sollte zwischen der B 9 und der Autobahn 57 erfolgen.

Begründet wurde dies mit dem Hinweis auf Schadstoff- und Lärmbelastung insbesondere nachts, wenn Geschwindigkeitsbegrenzunge überschritten würden. Schadstoff- und Lärmbelastung seien immerhin ursächlich für viele Krankheiten, heißt es im Bürgerantrag von Pro OW1.

Die Antragsteller kündigten im Falle der Nichtsperrung rechtliche Schritte an, denn ihrer Meinung nach läge die Maßnahme in der Entscheidung der Wallfahrtsstadt. Die IG Pro OW1 versteht die beantragte Sperrung als Übergangslösung bis zum Bau der OW1. Die Verwaltung erklärte, dass Straßen NRW mitteilte, die Grenzwerte der Stickstoffoxidbelastung würden eingehalten. Die Einhaltung der Geschwindigkeit auf diesem Abschnitt werde durch Geschwindigkeitskontrollen der Polizei überwacht.

Außerdem sei nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW die Straßenbaubehörde, also Straßen NRW, zuständig und nicht die Stadt Kevelaer, stellte die Verwaltung klar.

Bei der endgültigen Beschlussfassung waren alle Ausschussmitglieder, außer zwei Vertretern der Grünen, dafür, den Antrag der IG pro OW1 abzulehnen. Die Rheinstraße soll also nicht in Zukunft für 7,5-Tonner gesperrt werden. Diese Entscheidung geht als Empfehlung zur endgültigen Abstimmung an den Rat.

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