Kaarst Nordkanal: Ökologie oder Entschlammung?

Kaarst · Die "Reinigung" des für Kaarst so wichtigen Nordkanals ist ein Politikum. Sollte sie beschlossen werden, würde diese in die Europäische Wasserrahmenrichtlinie eingreifen. Deren Ziel ist ein umfassender Gewässerschutz.

 Der Nordkanal gilt als Bodendenkmal. Große Veränderungen, etwa im Verlauf, sind deshalb verboten.

Der Nordkanal gilt als Bodendenkmal. Große Veränderungen, etwa im Verlauf, sind deshalb verboten.

Foto: Lothar Berns

Wer über die Gefahr durch steigendes Grundwasser spricht, spricht auch über die Entschlammung des Nordkanals, zwangsläufig. Die "Reinigung" dieses für Kaarst so wichtigen Gewässers ist ein Politikum, immer schon. Eine Entscheidung darüber, ob und wann sie in Angriff genommen werden soll beziehungsweise, wer das Saubermachen am Ende bezahlt, hat der zuständige Wasser- und Bodenverband Nordkanal noch nicht getroffen. Sollte er sie treffen, gibt es womöglich ökologische Aspekte, die einer Entschlammung entgegen stehen könnten.

Nach mehr als 20 Jahren entsprechender Maßnahmen, sagt Fritz Capito, Verbandstechniker des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanal, sei der Nordkanal aus umwelttechnischer Sicht nämlich durchaus vorzeigbar. Zur Umsetzung der sogenannten "Blauen Richtlinie" (zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer in NRW) wurde in der Vergangenheit bereits alles Mögliche zur Renaturierung des Nordkanals unternommen.

Zum Beispiel wurden mehr als 1000 Pappeln gefällt und durch Bäume ersetzt, die ans Wasser gehören. "Die Böschungen", sagt Capito, "werden absichtlich nur so weit gestutzt, dass das Wasser im Normalfall vernünftig abfließen kann." Auf der Sohle des Kanals wüchsen mittlerweile wieder Wasserpflanzen. Es soll Fische geben und am Ufer Eisvögel, Fisch- und Graureiher.

"Die Tiere", sagt Capito, "haben ihre Ruhe." Mit anderen Worten: Der Nordkanal ist heute ein durchaus "Lebendiges Gewässer". So lautet denn auch der Titel des Programms der Landesregierung zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Diese wiederum bildet seit Dezember 2000 die Basis für einen einheitlichen und umfassenden Gewässerschutz in Europa. Hauptziel ist es, einen guten ökologischen und chemischen Zustand aller oberirdischen Gewässer und des Grundwassers bis zum Ende des Jahres 2015, mit zweimaliger Möglichkeit zur Fristverlängerung bis spätestens 2027, zu erhalten.

Josef Karis (Zentrum), Mitglied im Verbandsausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Nordkanals und des Arbeitskreises Grundwasser, sieht darin den verbrieften Auftrag, die Entschlammung des Nordkanals bis 2015 voranzutreiben. "Das Wasserhaushaltsgesetz spricht vom Erhalt oder der Erreichung eines guten ökologischen Potenzials", sagt er. Fritz Capito hingegen meint: Der Begriff Potenzial sei nicht definiert. "Die Entschlammung hat nur insofern etwas mit der Richtlinie zu tun, als dass diese in die Richtlinie eingreifen würde. Würde der Grund des Nordkanals um bis zu 80 Zentimeter vertieft, wäre das, was jetzt auf dem Boden und an der Böschung wächst, weg. Der Nordkanal würde ganz anders aussehen." Ob das ohne weiteres machbar sei, sagt der Verbandstechniker, müssten ökologische und wasserwirtschaftliche Gutachten klären. Zuständig dafür sei die Untere Wasserbehörde des Rhein-Kreises Neuss.

Was die Umsetzung der Öko-Richtlinie betreffe, sagt Capito, liege Kaarst auf jeden Fall im Soll. "Ein Ingenieurbüro erarbeitet gerade einen Zeitplan. Wir müssen und können nicht viel mehr machen, als wir jetzt ohnehin schon tun."

(NGZ)
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