Kaarst Stadt prüft freies Kita-Jahr

Kaarst · Alle Eltern, deren Kinder im Sommer 2012 in die Schule kommen, müssen laut Gesetz ab dem 1. August keine Kindergartenbeiträge mehr zahlen. In Kaarst werden voraussichtlich rund 280 Familien betroffen sein.

 Auch in der Kita an der Kölner Straße in Büttgen spielen die ältesten Kinder künftig beitragsfrei.

Auch in der Kita an der Kölner Straße in Büttgen spielen die ältesten Kinder künftig beitragsfrei.

Foto: Lothar Berns

Ein genauer Blick auf den Kontoauszug: Für Kaarster Eltern — all jene nämlich, deren Kinder zum 1. August 2012 schulpflichtig werden und deren Kindergartenbeiträge die Verwaltung derzeit per Lastschrift einzieht — könnte der im August durchaus ratsam sein. Weil die schnelle EDV-technische Umsetzung des in der vergangenen Woche von Rot-Grün und der Linkspartei verabschiedeten KiBiz-Änderungsgesetzes Probleme macht, kann es sein, dass die Stadt noch einmal Geld abgebucht, obwohl der August für die oben genannten Eltern bereits beitragsfrei ist. Die Verwaltung, heißt es, bitte dafür schon jetzt um Verständnis. Zu viel gezahlte Beiträge würden unverzüglich erstattet.

Nach der Gesetzesänderung entfallen die Beiträge für das dritte Kindergartenjahr also zum 1. August. Alle Eltern, deren Kinder im Sommer 2012 in die Schule kommen, müssen demnach keinen Cent mehr zahlen. In Kaarst werden deshalb jetzt rund 280 Fälle geprüft und angepasst — was nicht ganz unkompliziert ist, denn Details zur Neuregelung, mitunter Rückstellungen und vorzeitige Einschulungen betreffend, sind noch nicht bekannt.

Die ITK Rheinland als zentrales Rechenzentrum arbeite jedenfalls mit Hochdruck an der Anpassung des Berechnungs- und Buchungsprogramms, heißt es. Ohne die passende EDV sei es nicht möglich, die neuen Bescheide zu drucken. "Außerdem", sagt der Erste Beigeordnete Heinz Dieter Vogt, "sind in Kaarst die Satzungen von Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Ogata über die Geschwisterkindregelung miteinander verknüpft." Das mache eine genaue Festlegung auf die Zahl der Betroffenen noch schwieriger. Die Geschwisterkindregelung besagt, dass die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind einer Familien entfallen, wenn alle Kinder gleichzeitig eine Kaarster Kindertageseinrichtung besuchen.

Eltern, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, sondern ihre Beiträge per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung zahlen, sollen das jedenfalls auch weiterhin tun, bis ein entsprechender Bescheid über die Beitragsbefreiung vorliegt, heißt es. Damit seien Verwaltung und Eltern auf der sicheren Seite.

Wie hoch die finanzielle Belastung der Stadt durch die neue Gesetzesregelung am Ende sein wird, kann Heinz Dieter Vogt bislang noch nicht sagen. Zwar hat das Land den Kommunen zugesichert, die Einnahmeausfälle zu erstatten. Auf welcher Grundlage und in welcher Höhe die Refinanzierung erfolgen soll, steht aber noch nicht fest. Weil sich die Beitragssätze in Kaarst an der Einkommenshöhe der Eltern orientieren und das Land möglicherweise nur eine Pauschale erstattet, rechnet Vogt aber mit einem weiteren Minus in der Stadtkasse.

(NGZ)
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