Bestattungen in Kaarst UWG klagt über Eckpunkte für Friedhofsgebühren

Kaarst · Immer dann, wenn ein Mensch stirbt, müssen sich seine engsten Verwandten schon bald Gedanken um die Beisetzung machen, auch wenn der Schmerz noch groß ist. In den vergangenen Jahren haben sich immer mehr Trauernde dafür entschieden, den Verstorbenen in einer Urne beizusetzen.

 In den vergangenen Jahren gab es weniger Erdbestattungen in Kaarst.

In den vergangenen Jahren gab es weniger Erdbestattungen in Kaarst.

Foto: Berns, Lothar (lber)

Die Urnenbestattungen auf den Kaarster Friedhöfen stieg im Zeitraum von 2011 bis 2018 nach Angaben der Stadt Kaarst um 8,29 Prozent an. Wurden 2011 noch 205 Menschen in einer Urne beigesetzt, lag die Zahl sieben Jahre später bei 272. Im gleichen Zeitraum wurden weniger Menschen per Erdbestattung beigesetzt (164 in 2011, 154 in 2018). Der Trend geht somit zu kleineren pflegeleichteren Gräbern.

Deshalb wurde am Mittwoch im Bau- und Umweltausschuss auch über die Eckpunkte zur Kalkulation der Friedhofsgebühren diskutiert (Sitzung bei Redaktionsschluss noch nicht beendet). Es ging um die Vermögensbewertung, Abschreibung, Grünflächenanteil, Grundlage für die Verteilung der Graberwerbsgebühren sowie die Kostenverteilung bei den Graberwerbsgebühren. Die Verwaltung zielt darauf ab, die Kosten für ein Urnengrab genau so zu gestalten wie für ein Erdgrab. Die UWG beklagte im Vorfeld der Sitzung die unverhältnismäßige Festlegung dieser Eckpunkte. Bei der Gebührenkalkulation solle eine Verzinsung des eingesetzten Kapitals von 5,56 Prozent Berücksichtigung finden. Dies entspreche einem Mittelwert des Zinssatzes der letzten 50 Jahre für festverzinsliche Wertpapiere. „Dieser hohe Zinssatz ist zwar rechtlich zulässig, entspricht aber in keiner Weise der derzeitigen Niedrigzinsphase“, beklagt die UWG-Fraktionsvorsitzende Anja Rüdiger. Auch die Art der Abschreibung wird kritisiert. Rüdiger: „Durch die Art der Abschreibung sowie durch den hohen Zinssatz werden hohe Gebühren dargestellt, die nicht mehr zeitgemäß sind. Hier sollte die Stadt mit gutem Beispiel vorangehen und sich nicht an dem Geschäft mit dem Tod beteiligen.“

(seeg)
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