Gesundheitsamt Oberberg informiert für den Fall der Fälle Was tun, wenn der Corona-Test positiv ist?

Oberberg · Fakten + Hintergrund Das Infektionsgeschehen im Oberbergischen Kreis hat in den vergangenen Wochen wieder stark zugenommen. Was sich in den täglichen Infektionszahlen widerspiegelt, ist für die Betroffenen in der Regel mit vielen Fragen verbunden.

 Zwei Striche bedeuten: Der Corona-Schnelltest ist positiv. Was jetzt zu tun ist, darüber informiert das Kreisgesundheitsamt.

Zwei Striche bedeuten: Der Corona-Schnelltest ist positiv. Was jetzt zu tun ist, darüber informiert das Kreisgesundheitsamt.

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Die Nachbarin hat Corona – und das, obwohl sie bereits vollständig geimpft ist. Jetzt stellt sich die Frage: Habe ich das Virus auch? Schließlich hatten wir vor drei Tagen beim Kranzbinden für das älteste Ehepaar in der Siedlung, das jetzt seine Diamantene Hochzeit feiert, zusammengesessen. Also ab ins nächste Testzentrum – und zum Glück ist der Test negativ. Doch was wäre passiert, wäre ich jetzt auch positiv getestet worden? Diese und ähnliche Fragen erhält das Gesundheitsamt des Kreises häufig. „Uns ist wichtig, dass die Menschen gut informiert sind, damit sie dann auch entsprechend der Vorgaben handeln können“, sagt Amtsleiterin Kaija Elvermann. Die Infektionsketten zu durchbrechen sei nach wie vor das oberste Ziel. „Nur, wenn Betroffene richtig reagieren, kann das gelingen.“ Die wichtigsten Fragen im Kurzüberblick:

Was mache ich, wenn mein Selbsttest positiv ist? Dann bin ich verpflichtet, mich unverzüglich bei meinem Hausarzt oder dem Gesundheitsamt (www.obk.de/virusmelder) zu melden und einem kostenfreien PCR-Test zu unterziehen. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests muss ich mich bestmöglich absondern. Unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind, sind zu vermeiden. Die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen sind strikt einzuhalten.

Und wenn das Ergebnis des PCR-Tests ebenfalls positiv ist? Dann ist die Quarantäne weiterhin einzuhalten, und das Gesundheitsamt nimmt zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig Kontakt zu mir auf.

Was ist zu tun, wenn ich in der Teststelle positiv auf Covid-19 getestet werde? Nach Erhalt des positiven Ergebnisses eines Corona-Schnelltestes muss ich mich in häusliche Quarantäne begeben. Auch für meine Haushaltsmitglieder gilt eine Quarantänepflicht – ausgenommen, wenn diese vollständig immunisiert sind und keine Symptome haben. Das Ergebnis des Schnelltests wird durch einen ebenfalls kostenfreien PCR-Test überprüft. Die Teststelle klärt mit mir, auf welchem Wege der PCR-Test vorgenommen wird – entweder durch ein Labor oder das Gesundheitsamt.

Was mache ich, wenn ein PCR-Test die Infektion bestätigt? Auch nach Erhalt des positiven Ergebnisses eines PCR-Tests muss ich sofort in häusliche Quarantäne. Das Kreisgesundheitsamt erfährt über das Labor von meinem Testergebnis und ruft mich zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig an. Ebenfalls bin ich verpflichtet, meine engen Kontaktpersonen über den positiven Test zu informieren. Für Haushaltsmitglieder gilt eine Quarantänepflicht – es sei denn, sie sind vollständig immunisiert und haben keine Symptome. Zudem sollte ich bis zum Anruf durch das Gesundheitsamt eine Liste meiner engen Kontakte erstellen – eine Vorlage gibt’s online auf www.obk.de/kontaktliste.

Wohin wende ich mich, wenn ich Symptome habe? Die Bürgertestung richtet sich nur an Personen ohne Symptome. Symptomatische Personen dagegen dürfen die Teststellen nicht aufsuchen! „Bitte wenden Sie sich bei Symptomen deshalb telefonisch an Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin“, sagt Kaija Elvermann. Die Praxis klärt dann das weitere Verfahren mit mir. In der Regel wird ein kostenfreier PCR-Test vorgenommen, um eine Coronainfektion auszuschließen.

Warum wird ein positiver Schnelltest durch einen PCR-Test überprüft? Generell ist zu beachten, dass ein positiver Test zur Isolation verpflichtet. „Das gilt für vollständig immunisierte Personen (geimpft und genesen) und für ungeimpfte Personen!“, betont die Leiterin des Kreisgesundheitsamts. Ein positiver Schnell- bzw. Selbsttest (PoC) müsse immer mit einem PCR-Test überprüft werden. Denn dieses Testverfahren sei empfindlicher und verlässlicher als das PoC-Testverfahren. „Der PCR-Test muss durch ein anerkanntes Labor ausgewertet werden. Das schreibt die Test- und Quarantäneverordnung NRW vor“, unterstreicht Kaija Elvermann.

Wo kann ich einen Abstrich machen lassen? Der Abstrich kann unter anderem in einigen Teststellen, einer ärztlichen Praxis oder direkt im Labor vorgenommen werden, oder er wird durch das Gesundheitsamt angeordnet. Nach der Entnahme erfolgt die Auswertung im anerkannten Labor. Diese Auswertung nimmt Zeit in Anspruch und dauert mehrere Stunden, daher liegt das Ergebnis in der Regel erst binnen 24 bis 48 Stunden vor.

Warum kann das Gesundheitsamt einen PCR-Schnelltests nicht anerkennen? Eine Auswertung in einem PCR-Schnelltestgerät, der sogenannte PoC-PCR, wie es in wenigen Teststellen gegen Bezahlung angeboten wird, reicht aktuell nicht aus, stellt Kaija Elvermann klar. „Die Verordnung sieht das nicht vor. Wir können solche Tests, die man als PCR-Schnelltest einordnen kann, nicht anerkennen. Dieses Vorgehen entspricht auch den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts. Die Kosten dafür werden nicht übernommen“, betont sie.

Wo beantwortet der Kreis weitere Fragen zum Coronavirus, zur Impfung und den Schnelltests? Antworten gibt es in Textform auf www.obk.de/faq. Zudem Videos sind über www.obk.de/youtube abrufbar.

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