Rathaus Haan Verwaltung stoppt offenen Kundenbetrieb wegen Corona

Haan · Die Haaner Stadtverwaltung reagiert auf die Beschlüsse von Land und Bund und stellt den Kundenbetrieb im Rathaus und in den Nebenstellen ein. Das teilte Stadtsprecherin Sonja Kunders am Montag mit.

 Der Publikumsverkehr im Haaner Rathaus wird vom 17. Dezember bis 8. Januar 2021 ausgesetzt. Bestehende Termine werden aber bearbeitet. Die Mitarbeiter bleiben telefonisch erreichbar.

Der Publikumsverkehr im Haaner Rathaus wird vom 17. Dezember bis 8. Januar 2021 ausgesetzt. Bestehende Termine werden aber bearbeitet. Die Mitarbeiter bleiben telefonisch erreichbar.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

„Die Stadtverwaltung wartet nun auf die Konkretisierung in der noch folgenden neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Um den Bürgerinnen und Bürgern aber möglichst schnell eine Planungssicherheit zu geben, hat der Krisenstab in seiner heutigen Sitzung bereits eine Regelung für das Rathaus und die Nebenstellen beschlossen“, erklärte sie.

Um Kunden und Personal zu schützen, werde die Verwaltung den offenen Kundenbetrieb ab Donnerstag, 17. Dezember, bis einschließlich Freitag, 8. Januar 2021 komplett einstellen. „Der Zugang erfolgt nur nach vorheriger Terminvergabe und nur in dringenden und unaufschiebbaren Notfällen“, so Kunders weiter.

Die Fachämter seien aber weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Die Kontaktdaten sind auf der Internetseite der Stadt Haan unter www.haan.de abrufbar. Anrufer können sich von der Telefonzentrale unter Telefon 02129 911-0 weiterverbinden lassen.

Das Einwohnermeldeamt werde die bereits vereinbarte Termine wahrnehmen und bearbeiten. Neue Termine können demnach erst für den Zeitraum ab 10. Januar 2021 vereinbart werden. Nur in dringenden und unaufschiebbaren Notfällen sollen sich Bürger mit ihrem Anliegen telefonisch an 02129  911-186 wenden. Wichtig für alle Brautpaare: Die für diesen Zeitraum angemeldete Eheschließungen finden statt.

Weitere Infos gibt es beim Corona-Bürgertelefon, das von Montag bis Donnerstag, jeweils 8 bis 15.30 Uhr, und am Freitag  von 8 bis 12 Uhr besetzt ist. Ausgenommen sind die Feiertage einschließlich Heiligabend und Silvester.

(tobi)
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