Brief an die Stadt E-Roller-Verleiher „Bolt“ warnt vor hoher Gebühr

Haan · In einem Brief an die Stadt bezeichnet der Anbieter Wünsche nach einer Sondernutzungsgebühr von rund 100 Euro pro Roller als überzogen und verweist auf gerichtliche Auseinandersetzungen.

 25 Aufstellflächen plant der E-Scooter-Verleiher „Bolt“ für Haan ein.

25 Aufstellflächen plant der E-Scooter-Verleiher „Bolt“ für Haan ein.

Foto: Köhlen, Stephan (teph)

Das Projekt E-Scooter-Verleih in Haan hat den ersten Schritt auf dem Weg zur Umsetzung geschafft: Die Mitglieder des Ausschusses für Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten gaben der Stadtverwaltung jetzt einstimmig den Auftrag,  für die nächste Sitzung ein Konzept für ein solches Angebot zu erstellen und vorzulegen. Dazu soll auch die städtische Sondernutzungssatzung entsprechend angepasst werden, die die Gebühren für die Anbieter festlegt. Die Summen sollen sich dabei an jenen orientieren, die in Städten aus der Umgebung im Schnitt genommen werden.

Der Vorschlag der GAL aus dem Umwelt- und Mobilitätsausschuss, angesichts der zu erwartenden Verwaltungsaufgaben (etwa das Beseitigen vorschriftswidrig abgestellter E-Scooter) 100 Euro pro Roller und Jahr zu verlangen, hat beim Anbieter „Bolt“ unterdessen eine kritische Reaktion ausgelöst.

In einem Brief an die Stadtverwaltung bezeichnete das Unternehmen eine solche Summe jetzt als nicht akzeptabel und überzogen. Bundesweit erhebe momentan nur die Stadt Köln eine derart hohe Sondernutzungsgebühr, heißt es in dem Schreiben, in dem darauf hingewiesen wird, dass der Fall aus der Domstadt vermutlich mehrere Gerichtsinstanzen beschäftigen werde.

„Bolt“ ist in diversen Städten rund um Haan vertreten – die Betriebsstätte ist aktuell in Hilden ansässig. Die Pläne, das Geschäftsgebiet künftig auf die Gartenstadt zu erweitern, sind konkret. So hatte die Firma zuletzt bereits angekündigt, zum Start etwa 25 Aufstellflächen mit jeweils vier Fahrzeugen im Stadtgebiet ausweisen zu wollen. In dem jetzigen Brief an die Verwaltung argumentiert „Bolt“, E-Scooter garantierten platzsparende Mobilität. So könne man auf einem einzigen Pkw-Parkplatz beispielsweise 20 E-Roller unterbringen.

„Die Roller werden initial im Stadtgebiet durch uns ausgebracht“, hatte „Bolt“ bereits Anfang des Jahres bekannt gegeben. Kunden könnten dann über eine App auf Ihrem Smartphone den nächsten Scooter suchen und elektronisch freischalten. „Nach der Fahrt stellt der Nutzer den Roller in einem erlaubten Bereich wieder ab“, hieß es weiter.

Gerade über Behinderungen durch teilweise rücksichtslos abgestellte Gefährte gibt es allerdings immer wieder Beschwerden. Mehrfach haben sich beispielsweise in Hilden Anwohner auch in Leserbriefen an unsere Zeitung über die elektrifizierten Tretroller aufgeregt. In Haan hatte zuletzt Rolf Brockmeyer vom Seniorenbeirat gewarnt, auf dem Boden liegende Roller seien für ältere oder sehbehinderte Menschen kaum wahrnehmbar und daher gefährlich.

Darauf allerdings mit Überregulierung zu reagieren, um die ungeliebten Gefährte zu verhindern, hält Reinhard Zipper (FDP) für völlig falsch: „Die E-Scooter werden kommen, ob wir nun wollen oder nicht“, betonte er im Ausschuss.

Auch Meike Lukat versicherte für die WLH: „Wir wollen keine Verhinderungssatzung.“ Allerdings plädierte sie dafür, das Konzept nicht nur auf die Treterroller zu beschränken: „Wir sollten jegliche Form des Sharings von E-Fahrzeugen mit einbeziehen“, regte sie an, erhielt dafür im Ausschuss aber keine Mehrheit.

Lukat empfahl allen Mitgliedern des Gremiums gleichwohl einen Blick auf die Internetseite der Stadt Düsseldorf zu werfen. Dort ist informativ und übersichtlich unter anderem auf einem Flyer aufbereitet, wo mit Elektrokleinstfahrzeugen, zu denen bekanntlich auch die E-Scooter zählen, überall gefahren werden darf. Unter welchen Voraussetzungen sie im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden dürfen lässt sich dort ebenso abrufen, wie ein Ratgeber: „Wie verhalte ich mich richtig?“

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