Finanzamt Hilden erklärt So geht es mit der Grundsteuer nach Fristende weiter

Hilden · Noch haben nicht alle Grundsstücks-, Wohnungs- und Hauseigentümer haben die Grundsteuererklärung fristgerecht bis zum 31. Januar 2023 abgegeben. Was sie nun erwartet.

zuständig für Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim

zuständig für Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim

Foto: Christoph Schmidt

Rund 26 Prozent der Wohnungs- und Grundstückseigentümer im Zuständigkeitsbereich des Hildener Finanzamtes haben ihre Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben; die Frist dazu ist am 31. Januar abgelaufen: „Im Finanzamt Hilden liegen insgesamt 54.600 Erklärungen vor, rund 74 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Jürgen West, Leiter des Finanzamts.

Und wie geht es nun weiter? „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Werde die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, schätze das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen. „Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes“, erklärt West.

Wer die Erklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. West: „Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.“

Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht seien ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont Jürgen West. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

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