Wohnen in Grevenbroich Wohnraum-Schutzsatzung der Stadt stößt auf Kritik

Grevenbroich · Eine Satzung zum Schutz von Wohnraum hat der Rat erlassen, damit soll etwa der Zweckentfremdung für Monteurswohnungen ein Riegel vorgeschoben werden. Doch vor allem zu einer Regelung dabei gibt es Kritik von Haus & Grund, dem Haus- und Grundbesitzerverein für Grevenbroich und Umgebung. Die Zweckentfremdung soll bereits bei einem Leerstand von mehr als drei Monaten eintreten. „Diese Frist ist unangemessen kurz“, erklärt Vorsitzender Ingo Hamecher.

Grundsätzlich hält er es für begrüßenswert, dass „Wohnraum geschützt werden soll“, doch „es hätte mich gefreut, wenn die Politik Experten aus der Praxis gefragt hätte“. Bis zum Wiederbezug der Wohnung dauere es oft länger als drei Monate. Der Vermieter habe oft erst mit der Schlüssel-Übergabe Gewissheit, dass eine Wohnung leer ist und wieder vermietet werden kann. „Hat er einen neuen Mieter gefunden, muss der häufig selbst eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten.“ Und schon sei der Zeitraum, nach der laut Satzung eine Zweckentfremdung eintrete, überschritten. Das gleiche gelte, wenn eine Wohnung erst grundlegend renoviert werden müsse. „Bei bestmöglichem und ehrlichem Verhalten gerät der Vermieter in Gefahr, die Frist zu reißen“, sagt Hamecher, von Beruf Rechtsanwalt. Ein Schwerpunkt: Bau- und Mietrecht. „Eine realistische Frist wären aus meiner Sicht neun Monate.“ Hamecher sieht bei der beschlossenen Satzung das Risiko, dass sie vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand habe. Zudem fragt er sich, wie es mit den „Kontroll- und Verifikationsmöglichkeiten“ für die Satzung aussieht. „Wenn ein solcher Tiger geschaffen wird, muss er auch Zähne haben.“ Doch schon heute sei die Verwaltung in einigen Bereichen unterbesetzt.

Die Drei-Monate-Frist hatten im Rat auch CDU und FDP kritisiert, sie haben die Satzung abgelehnt. Hubert Zimmermann, Vorstand beim Bauverein Grevenbroich, übt ebenfalls Kritik. „Vom Grundsatz ist eine Regelung zum Wohnraum-Schutz gut. Doch ein Vorgehen mit der Sense, bei dem nicht der individuelle Fall berücksichtigt wird, ist nicht zielführend.“ Auch er hält den Zeitraum, ab der ohne Genehmigung ein Leerstand eintritt, für zu kurz. „Wenn eine Sanierung ansteht, kann es während der Arbeiten Überraschungen geben, ruckzuck ist man über drei Monate hinaus“, sagt Hubert Zimmermann. „Mit einer Frist von einem halben Jahr hätte ich kein Problem.“

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