Wegen Corona BGE will Erleichterung für Wirte

EMMERICH · BGE-Antrag: Um die von Corona gebeutelten Restaurantbetreiber und Wirte zu entlasten, soll die Stadt auf die Gebühren für die Außengastronomie verzichten.

 Im Sommer draußen an der Promenade sitzen: Für die Außengastronomie auf öffentlichen Wegen müssen Wirte eine Gebühr bezahlen. Die BGE will, dass die bis Ende des Jahres nicht erhoben wird.

Im Sommer draußen an der Promenade sitzen: Für die Außengastronomie auf öffentlichen Wegen müssen Wirte eine Gebühr bezahlen. Die BGE will, dass die bis Ende des Jahres nicht erhoben wird.

Foto: Markus van Offern (mvo)/van Offern, Markus (mvo)

(bal) Nach wie vor macht die Corona-Pandemie den Gastronomen das Leben schwer.  Das gilt insbesondere, nachdem für den Besuch für Restaurants und Kneipen die 2G-plus-Regelung greift. Die Fraktion der Bürger Gemeinschaft Emmerich (BGE) hat sich nun überlegt, wie die Gastronomie in diesen schwierigen Zeiten finanziell entlastet werden kann. Sie beantragt daher die Genehmigung einer kostenfreien Sondernutzung für die Außengastronomie auf öffentlichen Wegen, Straße und Plätzen bis zum Ende des Jahres.

In Emmerich ist es so geregelt, dass Wirte und Restaurantbetreiber eine Gebühr an die Stadt zahlen müssen, wenn sie Außengastronomie außerhalb eines Privatgeländes betreiben. Die Höhe richtet sich nach dem Platz, der dafür in Anspruch genommen wird und die Zeiten, zu denen dort Tische und Stühle stehen.   Da kann dann schon mal ein schönes Sümmchen zusammenkommen.

„Die Emmericher Gastronomie ist durch die gesetzlichen Auflagen und ordnungsbehördlichen Maßnahmen während der Corona-Pandemie weiterhin großen Belastungen ausgesetzt. Als wirtschaftsfördernde Maßnahme und zur Entlastung der Emmericher Betriebe sollte deshalb die kostenfreie Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Jahr 2022 eine wirksame Unterstützung leisten. Die Gegenfinanzierung erfolgt durch Steuereinnahmen, die dadurch weniger ausfallen sollten“, schreibt BGE-Fraktionschef Joachim Sigmund zur Begründung und Erläuterung des Antrags, der am 22. Februar vom Rat der Stadt Emmerich behandelt werden soll.

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