Prozess um Abu Walaa Verteidigung fordert milderes Urteil für mutmaßlichen IS-Unterstützer aus Duisburg

Duisburg/Celle · Im Prozess gegen den mutmaßlichen Deutschland-Chef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, hat die Verteidigung für einen mitangeklagten Reisebüroinhaber aus Duisburg eine geringere Strafe als die Anklage verlangt.

 Abu Walaa (r.) soll der mutmaßliche Anführer der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland sein. Einer seiner Mitangeklagten kommt aus Duisburg.

Abu Walaa (r.) soll der mutmaßliche Anführer der Terrormiliz Islamischer Staat in Deutschland sein. Einer seiner Mitangeklagten kommt aus Duisburg.

Foto: dpa/Holger Hollemann

Die Verteidiger plädierten am Mittwoch am Oberlandesgericht Celle auf nicht mehr als sechs Jahre Freiheitsentzug. Die Beweiswürdigung der Bundesanwaltschaft und das von ihr geforderte Strafmaß von zehn Jahren wiesen sie zurück.

Der Türke hatte vor Gericht zwar eine vorübergehende Sympathie mit dem IS eingeräumt, den Vorwurf der Radikalisierung junger Leute im Hinterzimmer seines Reisebüros in Duisburg-Rheinhausen aber bestritten.

Diesen Beteuerungen hatte das Gericht eine lange Liste von Islamisten entgegengehalten, die nach Zeugenaussagen von dem Türken und einem Mitangeklagten in Dortmund radikalisiert wurden. Viele von ihnen reisten zum IS aus oder waren wie der ebenfalls aufgelistete Berlin-Attentäter Anis Amri später an Anschlägen beteiligt.

In den Prozess wurde auch die Aussage eines Jugendlichen über Hinrichtungsvideos eingeführt, die er im Reisebüro zu sehen bekommen haben will.

Abu Walaa und drei Mitangeklagten wird vorgeworfen, junge Menschen vor allem im Ruhrgebiet und im Raum Hildesheim islamistisch radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt zu haben. Die vier Angeklagten stehen wegen Unterstützung des IS und Mitgliedschaft in der Terrormiliz seit September 2017 vor Gericht.

(dpa/dab)
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