Grundsteuererklärungen Warum rund 48.000 Duisburger jetzt Post vom Finanzamt erhalten

Service | Duisburg · Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung beim Finanzamt ist am 31. Januar abgelaufen. In Duisburg haben sich noch nicht einmal zwei Drittel aller Steuerpflichtigen daran gehalten. Was die Finanzämter nun vorhaben und die Säumigen zu befürchten haben.

 Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, muss erstmal keine ernsthafen Konsequenzen befürchten.

Wer seine Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben hat, muss erstmal keine ernsthafen Konsequenzen befürchten.

Foto: dpa / Andrea Warnecke

In den Finanzämtern in Duisburg – also in den Behörden Duisburg-Hamborn, Duisburg-Süd in der Stadtmitte und Duisburg-West in Rheinhausen - lägen inzwischen insgesamt 85.681 Erklärungen vor. Das teilten die Ämter jetzt mit.

Diese mehr als 85.000 Erklärungen machen nach Angaben der Behörden aber lediglich rund 64 Prozent aus, also noch nicht einmal zwei Drittel. „Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Simone Kockmann, Leiterin des Finanzamts Duisburg-Süd. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten.“

Das bedeutet, dass das gute restliche Drittel – mithin rund 48.000 grundsteuerpflichtige Duisburger – Post von ihrem Finanzamt erhalten werden: „Wir werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern“, so die Behördenleiterin.

Schwerwiegende Konsequenzen drohen also nicht, wenn die bisherige Abgabefrist zur Grundsteuererklärung versäumt wurde. „Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen“, heißt es nun in einer Mitteilung der Duisburger Finanzämter.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe aber auch im Falle einer Schätzung dennoch bestehen. Daneben habe die Finanzverwaltung „die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes“. Wie hoch das ausfallen kann, sagen die Ämter derzeit noch nicht.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.

„Unsere eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt auch nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar“, so die Leiterin. „Die meisten Anliegen können wir telefonisch klären.“ Die Hotline ist für das Finanzamt Duisburg-Süd unter 0203 3001-1959, für das Finanzamt Duisburg-Hamborn unter 0203 5445-1959 und für das Finanzamt Duisburg-West unter 02065 307-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

(mtm)
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