Bilanz des Neusser Finanzamtes 23 Prozent haben Grundsteuer-Erklärung noch nicht abgegeben

Neuss · Die Abgabe-Frist ist Ende Januar abgelaufen – was müssen Eigentümer jetzt wissen und wie lautet die Bilanz des Neusser Finanzamtes?

 In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. (Symbolbild)

In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. (Symbolbild)

Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Die Bilanz: „Im Finanzamt Neuss liegen insgesamt 72.200 Erklärungen vor, rund 77 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Hildegard Schmalbach, Leiterin des Finanzamts Neuss. Man werde nun die nächsten Schritte einleiten. Heißt: Alle Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, werden mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe aufgefordert. Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin. Auch die Unterstützungsangebote auf der digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stünden weiterhin zur Verfügung.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihrem Eingang bei uns im Finanzamt bearbeitet“, so Hildegard Schmalbach weiter. Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten die Eigentümer eine Nachricht beziehungsweise ihre Bescheide.

Der errechnete Grundsteuerwert hat laut Finanzamt noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Auch die eingerichtete Grundsteuer-Hotline bleibt nach Ablauf der Abgabefrist wie gewohnt erreichbar. Die Hotline ist unter 02131 66561959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) erreichbar.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort