Düsseldorf gegen den Bundestrend Zahl der Drohnenflüge am Flughafen ist gestiegen

Düsseldorf · Am größten Airport in NRW gab es 2019 mehr Behinderungen durch Drohnenflüge. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, wo Drohnen nichts zu suchen haben.

 Drohnen gelten als mögliche Gefahr für den Betrieb an Flughäfen.

Drohnen gelten als mögliche Gefahr für den Betrieb an Flughäfen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Durch Drohnen hat es am Düsseldorfer Flughafen entgegen der bundesweiten Entwicklung 2019 mehr Behinderungen gegeben. Die Deutsche Flugsicherung registrierte bis Ende November des laufenden Jahres zwölf Drohnenmeldungen an Nordrhein-Westfalens größtem Airport. Das sind mehr als im Gesamtjahr 2018, als es am Düsseldorfer Flughafen sieben Drohnenmeldungen gab. Am zweitgrößten NRW-Flughafen Köln/Bonn wurden dagegen nur noch fünf Drohnen beobachtet – im Vorjahr waren es neun.

In den ersten elf Monaten 2019 hat die Flugsicherung an den deutschen Flughäfen insgesamt 120 solcher Behinderungen registriert. Damit ist die Zahl deutlich gesunken – im selben Zeitraum des Jahres 2018 waren es 152 derartige Zwischenfälle. Die meisten Behinderungen durch Drohnen wurden am größten deutschen Flughafen in Frankfurt erfasst – mit bislang 26 von Januar bis November. Dahinter folgen Berlin-Tegel (15) und München (14). Im gesamten Jahr 2018 hatte die Deutsche Flugsicherung insgesamt 158 Behinderungen durch Drohnen ausgewiesen.

Die Deutsche Flugsicherung, die im Auftrag des Bundes den Luftraum überwacht und kontrolliert, spricht bewusst nicht von Drohnensichtungen, sondern von Behinderungen durch Drohnen. Gemeldet würden nur die Drohnen, die der Pilot als Behinderung empfinde. Auf dem Radar seien die Drohnen hingegen bislang nicht sichtbar.

In Deutschland sind Drohnenflüge in der Nähe von Start- und Landebereichen von Flughäfen verboten – es muss ein Abstand von mindestens 1,5 Kilometern gehalten werden. Auch unmittelbar über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen dürfen die Fluggeräte laut Gesetz nicht aufsteigen.

An einigen Flughäfen hatten Drohnen bereits Auswirkungen auf den Flugbetrieb. „Werden Drohnen direkt am Flughafengelände gesehen und wird dies von den zuständigen Lotsen als potenzielle Gefahr für die An- und Abflüge bewertet, so werden keine Start- und Landeerlaubnisse mehr erteilt“, erläuterte eine Sprecherin der Deutschen Flugsicherung. In Frankfurt war dies im Jahr 2019 am 25. März und 9. Mai gleich zwei Mal der Fall. Im Oktober musste laut Flugsicherung sowohl am Flughafen Stuttgart als auch in Berlin-Tegel wegen Drohnen der Flugbetrieb jeweils für einige Minuten eingestellt werden.

(dpa)
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