Protest gegen Versammlungsgesetz Klage gegen Polizeiauflagen für Demo in Düsseldorf

Düsseldorf · Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Polizeiauflagen für die Demonstration am Samstag eingereicht. Die Veranstalter halten die Regeln für rechtswidrig.

 Die Demonstration gegen das Versammlungsgesetz am 26. Juni in Düsseldorf

Die Demonstration gegen das Versammlungsgesetz am 26. Juni in Düsseldorf

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen“ hat einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Polizeiauflagen für die Demonstration am Samstag eingereicht, teilten die Veranstalter am Donnerstag mit.

Konkret gehe es darum, dass Transparente maximal sechs Meter lang und ein Meter hoch sein und nicht in Kopfhöhe gehalten werden dürfen. Aus Sicht des Bündnisses sei das rechtswidrig und stelle einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Versammlung dar. „Transparente und Banner erfüllen auch nicht den Tatbestand des Vermummungsverbots“, so Martin Behrsing, Anmelder und Versammlungsleiter.

Zudem kritisiert das Bündnis, dass berauschte oder alkoholisierte Personen, die die Versammlung stören, ausgeschlossen werden sollen. Konkrete Gefahrenlagen seien deswegen bei vergangenen Protesten nicht eingetreten, heißt es. Den Teilnehmern werde so grundsätzlich ein aggressives Verhalten unterstellt.

„Das Bündnis geht davon aus, dass die Demoauflagen vor dem Verwaltungsgericht keinen Bestand haben werden“, so Bündnissprecherin Gizem Koçkaya. Aus Sicht der Veranstalter wolle die Polizei die Versammlung mit „fadenscheinigen Auflagen massiv behindern“. Die Demonstranten wollen am Samstag ab 13 Uhr vom Rheinpark in Golzheim bis zum Landtag ziehen, um gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW zu demonstrieren.

Bei einer Demonstration des Bündnisses Ende Juni in Düsseldorf war es zu einem umstrittenen Polizeieinsatz gekommen, bei dem mehrere Menschen verletzt wurden. Die Polizei hatte rund 330 Personen eingekesselt, weil durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen und Pyrotechnik gezündet worden seien, so die Begründung. Zudem sollen drei Polizisten aus dem Block heraus angegriffen worden sein. Aus Sicht der Demonstranten war die Einkesselung rechtswidrig und unverhältnismäßig – beim Verwaltungsgericht wurden darum zwei Klagen eingereicht.

(veke)
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