Gericht in Düsseldorf weist Antrag ab Kein Anspruch auf Distanzunterricht bei hoher Corona-Inzidenz

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Schüler wollte vom Präsenzunterricht befreit werden, weil die Inzidenz in der Landeshauptstadt seit mehreren Tagen über 100 liegt. Mit diesem Ansinnen ist er nun vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.

 Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ist im Stahlhof untergebracht - dem Gründungsort des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1946.

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht ist im Stahlhof untergebracht - dem Gründungsort des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 1946.

Foto: dpa/Oliver Berg

Schüler haben trotz einer hohen Corona-Inzidenz keinen Anspruch auf Distanzunterricht. Einen entsprechenden Eilantrag eines Schülers hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben vom Donnerstag abgelehnt.

Der Schüler einer weiterführenden Schule in Düsseldorf wollte vom Präsenzunterricht befreit werden, weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche in der Landeshauptstadt über dem Wert von 100 liegt. (AZ: 7 L 1811/21)

Zur Begründung führte die Kammer unter anderem aus, dass sich aus der Corona-Betreuungsverordnung kein solcher Anspruch herleiten lasse. Der Kläger habe auch nicht mittels Attest belegen können, dass für ihn oder seine Angehörigen bei einer Corona-Infektion eine besondere Gefahr bestehe.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Infektionslage habe die Durchführung von Präsenzunterricht mit Blick auf den staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag grundsätzlich Vorrang, urteilte das Gericht. Der Staat verletze hier nicht seine Pflichten zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit.

Denn der Gesetzgeber habe für den Schulbereich hinreichende Schutzinstrumente zur Verfügung gestellt, etwa durch regelmäßige Tests, Maskenpflicht und Abstandsregeln. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht NRW eingelegt werden.

(csr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort