Protest gegen das Versammlungsgesetz Weitere Klage gegen Polizei nach Demo-Einsatz in Düsseldorf

Düsseldorf · Ein umstrittener Polizeikessel bei der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz zieht nun eine zweite Klage nach sich. Vier Personen, darunter die Anmelder, haben die Polizei verklagt.

 Der Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz hat zwei Klagen nach sich gezogen.

Der Polizeieinsatz bei der Demonstration gegen das geplante Versammlungsgesetz hat zwei Klagen nach sich gezogen.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Der Polizeieinsatz bei einer Demo gegen das Versammlungsgesetz in Düsseldorf hat ein weiteres juristisches Nachspiel. Am Donnerstag will das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten!“ Klage beim Verwaltungsgericht einreichen. Die zwei Anmelder der Demonstration sowie zwei vom Freiheitsentzug betroffene Personen klagen zusammen gegen den Einsatz.

Knapp 330 Demonstranten sind am Abend des 26. Juni von der Polizei über mehrere Stunden umringt und festgesetzt worden waren. Die Polizei hatte den sogenannten „Antifa-Block“ gestoppt und umzingelt. Mit der Klage soll erreicht werden, dass die Einkesselung für rechtswidrig erklärt wird, heißt es von dem Bündnis. Es ist bereits die zweite Klage in diesem Fall: Ein Ehepaar, das zu den eingekesselten Demonstranten gehörte, hat bereits die Düsseldorfer Polizei verklagt.

Begründet hatte die Polizei den Kessel damit, dass durch das Hochhalten von Transparenten und Schwenken von Fahnen gegen das Vermummungsverbot verstoßen und Pyrotechnik gezündet worden sei. Außer „Antifa“-Anhängern waren neben den Atomkraft-Gegnern auch ein Lokalpolitiker der Grünen und Jusos in dem Block sowie insgesamt 38 Minderjährige. Sie wurden – so der Vorwurf der Demonstranten – teilweise erst nach 23 Uhr ihren Eltern übergeben.

Die Polizei versicherte nach der Demonstration, die Anwesenden mit Trinkwasser versorgt zu haben. Angeforderte Mobil-Toiletten waren laut Innenministerium jedoch nicht geliefert worden, weshalb die Demonstranten ihre Notdurft über einem Gully verrichten mussten.

Die Polizei hatte den betroffenen Block in der Düsseldorfer Innenstadt am Verwaltungsgericht eingekesselt – wo nun über die Klage entschieden wird. Einige hundert Meter zuvor war es in Höhe der Altstadt bereits zu Zusammenstößen zwischen „Antifa“ und Polizei gekommen. Dabei war ein Presse-Fotograf, der zwischen dem Block und den Einsatzkräften stand, von der Polizei angegangen und verletzt worden. Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte die Aufklärung des Vorfalls angekündigt.

(veke/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort