Corona-Pandemie in Düsseldorf Ab sofort gilt die erweiterte Maskenpflicht am Rheinufer

Düsseldorf · Ab Donnerstag gelten in Düsseldorf verschärfte Corona-Regeln: Am Rheinufer müssen Spaziergänger eine Maske tragen und dürfen sich nicht mehr hinsetzen. Die Stadt kündigt Kontrollen an.

Düsseldorf: Frühlingshaftes Wetter lockt trotz Corona-Pandemie
21 Bilder

Frühlingshaftes Wetter lockt Düsseldorf trotz Pandemie

21 Bilder
Foto: Endermann, Andreas (end)

Ab Donnerstag gelten in der Düsseldorfer Altstadt strengere Corona-Regeln. So wurde das Gebiet, in dem Maske getragen werden muss, erweitert. Von der Dreieckswiese am KIT bis zur Rheinterrasse müssen Spaziergänger zwischen 10 und 1 Uhr einen Mund-Nase-Schutz tragen. Unter freiem Himmel seien Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend, medizinische Masken seien allerdings wirksamer und zu empfehlen, heißt es von der Stadt. Die Maskenpflicht in der Innenstadt, an Königsallee und Schadowstraße, sowie am Hauptbahnhof bleibt bestehen.

Auch ein Verweilverbot tritt am Donnerstag in Kraft. Freitags von 15 bis 1 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 1 Uhr dürfen Personen, die am Rheinufer unterwegs sind, nicht mehr stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen, sondern müssen sich fortbewegen. Das Verweilverbot gilt in demselben Gebiet am Rheinufer wie die Maskenpflicht – vom KIT bis zu der Rheinterrasse. Dazu gehören auch das Mannesmannufer und das Untere Rheinwerft. Die Stadt will mehr als 300 Schilder aufstellen, die auf das Verweilverbot hinweisen. Diese sollen so schnell wie möglich montiert werden, heißt es.

Zudem wird die Zufahrt zum Mannesmannufer an den Wochenenden für den Verkehr mit Ausnahmen für Anlieger, Anlieferung und Busse gesperrt, jeweils freitags, 15 bis 1 Uhr, sowie samstags und sonntags von 11 bis 1 Uhr. Auch die Freitreppe bleibt bis auf Weiteres gesperrt.

Ob sich alle an die Maskenpflicht und das Verweilverbot halten, will die Stadt kontrollieren. Hier kündigt das Ordnungsamt aber ein „gebotenes Augenmaß“ an, etwa bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen oder Obdachlosen. Bei Verstößen gegen die Maskenpflicht oder das Verweilverbot wird in der Regel ein Bußgeld von 50 Euro erhoben. Auch die Polizei werde ihre Präsenz in der Altstadt am Wochenende verstärken, heißt es.

„Verbote sind immer dann erforderlich, wenn die Menschen sich nicht aus Eigenverantwortung heraus an die Regeln halten“, sagt Ordnungsdezernent Christian Zaum. „Dass dies aber im Falle des Infektionsschutzes unerlässlich ist, ist unstrittig, insbesondere in Zeiten steigender Verbreitungszahlen der Corona-Mutationen. Daher ist der Erlass der Allgemeinverfügungen mit der Erweiterung der Maskenpflicht in der Altstadt und dem Verweilverbot an Wochenenden das geeignetste zur Verfügung stehende Mittel."

„Mit der erweiterten Maskenpflicht und einem Verweilverbot an Wochenenden möchten wir die Menschen schützen und ihnen helfen, die gebotenen Corona-Schutzregeln besser einzuhalten“, sagt Oberbürgermeister Stephan Keller. „Es ist wichtig, dass wir es schaffen, die Infektionszahlen wieder kontinuierlich zu senken – gerade jetzt, wenn ansteckendere Virusmutationen auftreten. Nur so können wir möglichst schnell Inzidenzwerte erreichen, die die Lockerungen ermöglichen, nach denen wir uns alle so sehr sehnen.“

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Düsseldorf hat in den vergangenen Tagen stark zugenommen: Vergangene Woche lag der Wert von bei 40,4, am Donnerstag bei 56,1. Etwa jede zweite Infektion ist auf eine Virusmutation zurückzuführen. Vor etwa einer Woche lag dieser Wert noch bei 27 Prozent.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort