Gastro und Handel Leverkusen lockert Corona-Schutz voraussichtlich ab Sonntag

Leverkusen · Voraussichtlich werden ab Sonntag, 30. Mai, weitere Lockerungen in Leverkusen in Kraft treten, wie der Wegfall der Ausgangsbeschränkungen, die Möglichkeit zur Öffnung der Außengastronomie oder auch der Besuch des Einzelhandels ohne vorherige Terminanmeldung.

 Was in anderen Städten bereits möglich ist, könnte ab Sonntag auch in Leverkusen wieder gehen: Einen Kaffee im Freien trinken.

Was in anderen Städten bereits möglich ist, könnte ab Sonntag auch in Leverkusen wieder gehen: Einen Kaffee im Freien trinken.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktage in Folge unter 100 liegt, damit am übernächsten Tag die entsprechenden Lockerungen in Kraft treten können, berichtet die Stadtverwaltung. Maßgeblich dafür sind die durch das RKI veröffentlichten 7-Tage-Inzidenzen. Nach den Daten des RKI wurde in Leverkusen die Schwelle von 100 erstmalig am 22. Mai unterschritten. Damit die Lockerungen letztlich in Kraft treten können, muss dies per aktualisierter Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen angeordnet werden. Mit der entsprechenden Aktualisierung der Allgemeinverfügung wird für Freitag, 28. Mai, gerechnet, berichtet die Stadtverwaltung weiter. „Sofern dies erfolgt ist, gelten damit ab Sonntag, 30. Mai, die Regelungen der Stufe 3 (Inzidenz 100 – 50,1), die das Land Nordrhein-Westfalen mit der neuen Coronaschutzverordnung mit Gültigkeit vom 28. Mai definiert hat.“

Eine tabellarische Übersicht dieser Regelungen wurde mit der Pressemitteilung des Landes unter https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/mit-neuen-regelungen-der-coronaschutzverordnung-zeigt-die-landesregierung-klare veröffentlicht.

(bu)
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