Neue Belastung ab 2021 Pfarrfesten droht die Umsatzsteuer

Düsseldorf · Ab 2021 gilt die Umsatzsteuer auch für Kirchengemeinden – zum Beispiel beim Bierstand auf dem Pfarrfest oder für Gestecke beim Adventsbasar. Schon jetzt bereitet sich der Kirchenvorstand einer Düsseldorfer Gemeinde darauf vor.

Kirchenvorstand Hans Peter Junker (r.) mit Pfarrer Michael Dederichs auf dem Pfarrfest von St. Antonius & Benediktus am Sonntag.

Kirchenvorstand Hans Peter Junker (r.) mit Pfarrer Michael Dederichs auf dem Pfarrfest von St. Antonius & Benediktus am Sonntag.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Auf das Pfarrfest freut sich Hans-Peter Junker immer schon Wochen vorher. Jedes Jahr kommt am letzten Sonntag im Mai die Gemeinde St. Antonius & Benediktus im Düsseldorfer Stadtteil Heerdt zusammen. So auch in diesem Jahr. Es gab Bier, Würstchen und selbstgebackenen Kuchen, die Messdiener sammelten zugunsten ihrer Ferienfreizeit. Eine fröhliche, unkomplizierte Veranstaltung – doch das könnte sich bald ändern. Von Januar 2021 an unterliegen die Kirchengemeinden in Deutschland der Umsatzsteuerpflicht. Dann muss über jede verkaufte Wurst Buch geführt werden, auf die Einnahmen werden bis zu 19 Prozent Steuern fällig. Kirchenvorstand Junker ärgert das: „Das ist ja kein normaler Profit, sondern für die Gemeinde bestimmt, für den Kinderchor, den Altenkreis oder die Ministrantenfahrt.“

Bis zu 3500 Euro, sagt Junker, kommen beim Pfarrfest normalerweise zusammen. Auch für ihn persönlich wird die Steuer Konsequenzen haben: Als Kirchenvorstand haftet er künftig für die korrekte Steuererklärung, bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alles rechtmäßig angegeben wurde.

Mit der neuen Gesetzgebung wird EU-Recht umgesetzt. Aus Gründen der Wettbewerbsfairness werden juristische Personen öffentlichen Rechts, also auch Kirchengemeinden, Unternehmern gleichgestellt. Die Steuern für die Gemeinden werden aber nur dann fällig, wenn sie durch Aktivitäten erzielt wurden, die ein privater Unternehmer genauso gut anbieten könnte, und wenn die Gemeinde einen Jahresumsatz von mehr als 17.500 Euro hat. In der Regel müssen die Gemeinden 19 Prozent des Umsatzes abführen, beim Verkauf von Bibeln oder Blumen etwa sind es sieben Prozent.

Eigentlich ist die Neuregelung seit Januar 2017 in Kraft, doch die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland bewirkten eine Übergangsfrist, die am 1. Januar 2021 ausläuft. Dann ist der Verkauf von Getränken und Kuchen auf dem Gemeindefest genauso steuerpflichtig wie das Angebot von Friedenslichtern und Osterkerzen und die Dauergrabpflege auf dem kirchlichen Friedhof. Zwei Ausnahmen gibt es: Wenn Kirchengemeinden „im Rahmen der öffentlichen Gewalt“ handeln, also zum Beispiel einen Friedhof betreiben und dafür Nutzungsgebühren per Satzung festlegen – und wenn der kirchliche Verkündigungsauftrag im Vordergrund steht, also etwa bei Ausflügen mit Kommunionkindern in der Vorbereitung auf die Erstkommunion.

Tausende katholische und evangelische Gemeinden in Nordrhein-Westfalen werden betroffen sein, die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche haben eine mehr als 100 Seiten starke gemeinsame Handreichung erarbeitet. „Der personelle und finanzielle Aufwand dürfte enorm sein“, sagt der Sprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland, Jens Peter Iven.

Aus dem Erzbistum Köln heißt es von Sprecherin Nele Harbeke, dass „nicht zwangsläufig von einer finanziellen Mehrbelastung“ der Gemeinden auszugehen sei, weil Ausgaben bei der Vorsteuer geltend gemacht werden können. Ähnlich sieht das der Finanzdirektor des Bistums Münster, Ulrich Hörsting. Die finanzielle Belastung sei überschaubar, problematisch sei aber der Mehraufwand durch die erhöhten Aufzeichnungspflichten, „ein Kraftakt für Bistümer und Pfarreien“.

Schon jetzt gibt es in beiden Kirchen regelmäßige Schulungen für Gemeindemitarbeiter und Ehrenamtliche. Im Bistum Essen werden Sprecher Ulrich Lota zufolge derzeit alle potenziell steuerpflichtigen Tätigkeiten untersucht und bewertet, um den Prozess standardisieren und automatisieren zu können. Beim Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Westfalen (EKvW) wird bis Mitte kommenden Jahres eine Bestandsaufnahme erstellt, die alle 490 Kirchengemeinden und 27 Kirchenkreise umfasst. Für jeden einzelnen Bereich wird laut Sprecher Andreas Duderstedt ermittelt, ob und inwieweit sie ab 2021 umsatzsteuerpflichtig sind. André Kupke, Vizepräsident der EKvW, kritisiert die Reform als „Bürokratie-Kanone, mit der – angeblich im Sinne des freien Wettbewerbs – auf gemeinnützige Spatzen gezielt wird.“

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Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Für Ralf Drückes, ehrenamtlicher Kirchmeister der evangelischen Gemeinde Trinitatis in Duisburg, ist das Ganze zwar grundsätzlich nachvollziehbar – „aber es hat sich offenbar keiner wirklich Gedanken gemacht, was das im Einzelnen bedeutet.“ Es sei schwierig, den Ehrenamtlichen zu vermitteln, dass der Staat künftig an ihrer Arbeit mitverdient. Und Vorsteuer geltend zu machen, sei zwar bei zentralen Einkäufen wie Getränken oder Kaffee möglich – im Fall eines selbstgebackenen Kuchens aber kompliziert. „Es könnte sein, dass das viel Engagement kaputtmacht“, sagt Drückes.

Auch beim Erzbistum Paderborn macht man sich Sorgen über die Auswirkungen der Umstellung. Es lägen aktuell aber keine Erkenntnisse dazu vor, ob Gemeinden wegen des Mehraufwands für Ehrenamtliche auf Gemeindefeste, Basare oder den Verkauf von Postkarten verzichten würden, erklärt Sprecher Mario Polzer: „Die neuen Mechanismen müssen sich dazu erst einmal einspielen.“ Ebenso lasse sich schwer einschätzen, ob die Gemeindefeste künftig weniger Besucher haben, „wenn jeder weiß, dass das Finanzamt ‚mitkassiert’“, so Polzer. „Wir hoffen, dass die kirchlichen Aktivitäten nicht zu sehr leiden werden“, sagt auch der Münsteraner Finanzdirektor Ulrich Hörsting.

In der Gemeinde St. Antonius & Benediktus hat der Kirchenvorstand schon jetzt beim Pfarrfest darauf geachtet, wo künftig mehr zu tun sein wird. Für Hans Peter Junker ist klar: „Da kommt einiges auf uns zu.“ Im kommenden Jahr soll das Fest dann eine Art Probelauf werden, bei dem alle Ausgaben und Einnahmen so protokolliert werden, wie es ab 2021 notwendig sein wird.

Sorge, dass sich die Ehrenamtlichen aus der kirchlichen Arbeit zurückziehen, hat der 63-Jährige aber nicht. „Die Leute hier vor Ort nehmen die Mehrarbeit in Kauf“, ist er überzeugt, „aber es ist einfach traurig, dass ein Teil ihrer Arbeit dann nicht mehr der Gemeinde zugute kommt.“

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