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Öffentliche Verkehrsmittel Das müssen Sie zum Masken-Kontrolltag wissen

Düsseldorf · Am Montag wird in ganz Nordrhein-Westfalen die Einhaltung der Maskenpflicht in Zügen und an Bahnhöfen kontrolliert. Fahrgäste, die partout keinen Mund-Nasen-Schutz tragen wollen, sollen zur Abschreckung bestraft werden.

 Wer keine Maske trägt, muss künftig ein Bußgeld von 150 Euro bezahlen und den Zug verlassen. Das sieht die Corona-Schutzverordnung in NRW seit dem 12. August vor.

Wer keine Maske trägt, muss künftig ein Bußgeld von 150 Euro bezahlen und den Zug verlassen. Das sieht die Corona-Schutzverordnung in NRW seit dem 12. August vor.

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Von wem geht die Kontrollaktion aus?

Der landesweite Kontrolltag ist eine Gemeinschaftsaktion von Verkehrsministerium, Deutscher Bahn, Schienenpersonennahverkehrsträgern (SPNV), Ordnungsämtern und Bundespolizei. „Unser Ziel muss sein, die Fahrgäste maximal zu schützen. Es wäre gut, wenn kein einziges Bußgeld erhoben wird“, sagt Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU).

Von wann bis wann kontrolliert?

Die Kontrollen werden zwischen 12 und 20 Uhr stattfinden.

Wo wird überall kontrolliert?

In Zügen und an Bahnhöfen in ganz Nordrhein-Westfalen werden Zugbegleiter, Sicherheitsmitarbeiter und Kräfte von Bundespolizei und Ordnungsamt im Einsatz sein.

Was ist mit den innerstädtischen Verkehrsmitteln?

Die Städte und Gemeinden kontrollieren die Einhaltung der Maskenpflicht in den Straßenbahnen, U-Bahnen und Bussen eigenständig. Die Düsseldorfer Rheinbahn hat beispielsweise für Mittwoch Schwerpunktkontrollen angekündigt. Vom Verkehrsministerium heißt es, dass diese in anderen Städten bereits stattgefunden hätten. In Duisburg wurden zuletzt 65 „Masken-Verweigerer“ erwischt, in Köln 44, in Dortmund 13.

Wie muss ich die Maske tragen?

Sie muss beide Gesichtsteile – Mund und Nase – vollständig bedecken.

Darf ich jede Art von Maske tragen?

Nach der Corona-Schutzverordnung sind textile Mund-Nasen-Masken zulässig. Dazu zählen Alltagsmasken, aber auch Schals oder Tücher.

Wo gilt die Maskenpflicht überall?

Nicht nur in Bus und Bahn, sondern bereits beim Betreten von Bahnhöfen und Bahnsteigen gilt die Maskenpflicht, darauf weisen Verkehrsministerium und der Verkehrsbund Rhein-Ruhr (VRR) ausdrücklich hin.

Was passiert, wenn ich keine Maske trage?

Wird bei der Kontrollaktion ein Fahrgast ohne Mund-Nasen-Maske angetroffen, muss er bei der nächsten Haltestelle den Zug verlassen und wird von Bundespolizei oder Ordnungsamt in Empfang genommen.

Dürfen auch Zugbegleiter oder Sicherheitsleute meine Personalien aufnehmen?

Sie dürfen fragen, ob sie die Personalien aufnehmen dürfen, erklärt der VRR: Verweigert das aber ein Fahrgast, der keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, wird die Personenfeststellung an Ordnungsamt oder Polizei übergeben.

Muss ich etwas bezahlen?

Ja. Es wird ein Bußgeld von 150 Euro fällig. Das wurde in der Corona-Schutzverordnung vom 12. August festgelegt. Dieses Bußgeld kann gegebenenfalls auch verhängt werden, wenn die Maske an Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen nicht getragen wird. Und für den Fall, dass sie nicht vollständig Mund und Nase bedeckt. Der Bußgeldbescheid wird vom Ordnungsamt ausgestellt.

Ist es möglich, ein Attest vorzuzeigen, das vom Tragen der Maske befreit?

Ja und nein. Laut einem Sprecher des Verkehrsministeriums gibt es gültige Attests, die in gesundheitlichen Ausnahmefällen gültig sind. Das gilt aber nicht für einige Online-Attests, die gerade im Umlauf sind. Wie Ermittlungen der Bundespolizei ergeben haben, bietet ein Arzt dieses Attests vorunterschrieben und ohne Untersuchung auf seiner Homepage an, mit dem Hinweis, nur noch Name und Adresse eintragen zu müssen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass sich jeder, der ein solches Online-Attest vorzeigt, „wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse strafbar macht“ und zudem gegen die Corona-Regeln verstößt, da kein Mund-Nasen-Schutz getragen wird.

Bleibt es bei diesem einen Kontrolltag?

Nein. Auch in den kommenden Tagen und Wochen soll es weitere Kontrollen geben, sowohl im kommunalen Nahverkehr als auch in den Regionalzügen, heißt es vom Verkehrsministerium.

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