Ärger nach „Jerusalema“-Challenge Warner Music fordert Lizenzgebühren – viele Betroffene in NRW

Düsseldorf · Ärzte, Schüler und Polizisten haben zum Lied „Jerusalema“ getanzt und Videos davon hochgeladen. Warner Music forderte danach Lizenzgebühren ein. Während einige Organisationen schon bezahlt haben, hoffen andere, dass sie verschont bleiben.

 Die Uniklinik Düsseldorf hat ihr Video mittlerweile aus dem Netz entfernt.

Die Uniklinik Düsseldorf hat ihr Video mittlerweile aus dem Netz entfernt.

Foto: Christoph Schroeter

Ein bisschen mit den Hüften wippen, ein paar Tanzschritte nach vorne und nach hinten, dazu eine eingängige Melodie: Der sogenannte Jerusalema-Tanz wurde schnell zu einem Hit im Internet. Und daraus wurde schnell eine „Challenge“, die gute Laune verbreiten sollte. Kliniken, Supermärkte und sogar die Polizei in NRW veröffentlichten Videos, in denen ihre Mitarbeiter zu der Musik von dem Song „Jerusalema“ tanzten. Der Konzern Warner Music hatte vor einigen Tagen nachträglich Lizenzgebühren von den Teilnehmern gefordert. In NRW wurden bislang viele Organisationen zur Kasse gebeten, doch längst nicht alle. Über die Höhe der geforderten Gebühren schweigen Warner und die Betroffenen.

Allein in NRW haben mehrere Dutzend Organisationen an der „Challenge“ teilgenommen. Eine kleine Auswahl: Ein Krankenhaus in Neuss, eine Schule in Kleve, ein Supermarkt in Duisburg, Düsseldorfer Karnevalisten, mehrere Polizeidienststellen und Feuerwehrwachen. Manche haben dafür bereits bezahlt, etwa das NRW-Innenministerium als Dienstherr der Polizei. „Es trifft zu, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium die Forderungen von Warner Music für mehrere Polizeidienststellen im Zusammenhang mit der Jerusalema Challenge beglichen hat“, hatte eine Sprecherin des Ministeriums bestätigt. Die Polizeibeamten aus dem Märkischen Kreis bringen es mit ihrer Performance auf mittlerweile fast zwei Millionen Klicks bei der Videoplattform YouTube.

 Die Mitarbeiter der Polizei in Iserlohn haben auf YouTube fast zwei Millionen Klicks mit ihrem Video erreicht.

Die Mitarbeiter der Polizei in Iserlohn haben auf YouTube fast zwei Millionen Klicks mit ihrem Video erreicht.

Foto: Polizei Märkischer Kreis/Screenshot Facebook Polizei Märkischer Kreis

Wie viel das Innenministerium für dieses und für weitere Videos bezahlt hat, ist jedoch unklar. Man könne diese Details „aus vertraglichen Gründen“ nicht nennen, hieß es aus dem Ministerium. Ein Dresdener Anwalt hatte Ende vergangener Woche behauptet, Warner habe 4000 Euro von einer Feuerwehrstelle verlangt. Die Warner-Sprecherin schreibt dazu: „Wir bieten je nach Nutzung unterschiedliche Preiskategorien für unterschiedliche Nutzungen, auch rein symbolische Beiträge.“

Die Challenge ist bereits auch Thema im Düsseldorfer Landtag. Die SPD will wissen, welche Lizenzgebühren das Land Nordrhein-Westfalen für die „Jerusalema Challenge“ an den Konzern Warner Music bezahlt hat. Die Oppositionspartei hat einen mündlichen Bericht im Innenausschuss beantragt, der kommende Woche tagt. Die SPD-Fraktion bittet in ihrem Antrag, der der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf am Donnerstag vorlag, „um Auskunft über die Höhe der vom Land Nordrhein-Westfalen beglichenen Forderungen“.

Darf Warner Music Lizenzgebühren fordern? Rechtlich ist der Fall laut Medien-Fachanwalt Christian Solmecke eindeutig. „Der Song ist natürlich urheberrechtlich geschützt“, erklärt er in einem eigenen YouTube-Video. Man könne dazu privat tanzen. „Aber in dem Moment, in dem man das Video weiterverbreitet und veröffentlicht, wird das schwierig“, sagt Solmecke. Vor allem in Kombination mit einem neuen Bild oder Video sei das problematisch. Das seien Neuschaffungen, die eine Urheberrechtsverletzung darstellten. „Moralisch ist das völlig daneben, diese witzige Neukreation im Keim zu unterdrücken.“

 Auch Schüler in Xanten beteiligten sich an der Challenge.

Auch Schüler in Xanten beteiligten sich an der Challenge.

Foto: Marienschule Xanten

Auf Anfrage schickt Warner Music ein Statement, in dem es heißt, dass die Forderungen keine Privatpersonen betreffen. Es sei üblich, dass Institutionen, Unternehmen oder Organisationen Lizenzgebühren für die Nutzung des Videos zahlen, schreibt eine Sprecherin von Warner Music. Die Argumentation des Musik-Konzerns lautet: Wenn eine Firma ihr Image mit urheberrechtlich geschützter Musik aufpolieren möchte, muss sie dafür auch zahlen. „Es ist nicht richtig, dass Warner Music Abmahnungen verschickt hat“, heißt es in dem Statement. „In einigen Fällen haben wir uns an die Organisationen gewandt und um die Aufnahme von Lizenzverhandlungen gebeten.“ In anderen Fällen seien die Teilnehmer von sich aus auf Warner zugegangen.

So hat das die Schön-Klinik in Heerdt gemacht. Nachdem verschiedene Einrichtungen der Klinik-Gruppe Tanzvideos veröffentlicht hatten, wandte sich das Unternehmen an Warner Music und beglich die Lizenzgebühren. Die Uniklinik Düsseldorf wiederum hat zunächst eine Forderung von Warner bekommen. Danach hat die Klinik das Video aus dem Netz genommen und das dem Musik-Konzern mitgeteilt. Auch die Neusser Feuerwehr hat ihren Beitrag zur Jerusalema-Challenge mittlerweile entfernt. Das Lukaskrankenhaus in Neuss hingegen wartet ab. Das Video mit den tanzenden Mitarbeitern des Krankenhauses ist immer noch auf Facebook zu sehen. „Wir haben immer noch keine Forderung erhalten“, sagt eine Sprecherin.

Fest steht: Bei der nächsten Tanz-Challenge werden viele Teilnehmer wohl ein zweites Mal überlegen, ob sich der Spaß auch wirklich lohnt.

(vima/dpa)
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