Gerichtsentscheidung Polizei darf besetztes Haus am Hambacher Forst räumen

Kerpen/Aachen · Die Polizei darf nach einem Gerichtsentscheid ein besetztes Haus am Hambacher Forst räumen. Die Räumung sei auf Grundlage des NRW-Polizeigesetzes zulässig, begründete das Verwaltungsgericht Aachen am Freitag seine Entscheidung.

 Polizisten stehen vor einem von Braunkohlegegnern besetzten Haus. Aktivisten sitzen auf dem Dach (Archivfoto).

Polizisten stehen vor einem von Braunkohlegegnern besetzten Haus. Aktivisten sitzen auf dem Dach (Archivfoto).

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Polizei habe von einem Hausfriedensbruch und damit von einem Verstoß gegen die Rechtsordnung ausgehen müssen. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit sei nicht berührt.

Die Polizei hatte nach eigenen Angaben am Donnerstag 13 besetzte Häuser in Kerpen-Manheim geräumt und 23 Besetzer herausgeholt.

Nach einem Eilantrag gegen die Räumung des bis dahin letzten besetzten Hauses unterbrach die Polizei die Maßnahme, um eine Entscheidung abzuwarten. RWE hatte als Eigentümer Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs gestellt.

(mba/dpa)
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