Urteil des Verfassungsgerichts NRW-Richter bekommen vorerst nicht mehr Geld

Karlsruhe/Düsseldorf · Laut eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen angemessen bezahlt. Zahlreiche Juristen aus NRW und anderen Bundesländern hatten gegen die bisherige Praxis der Bezahlung geklagt.

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Nach Ansicht der Kläger war die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bisher unzureichend und verfassungswidrig. Doch die Karlsruher Richter entschieden: Nur in Sachsen-Anhalt wurden die Juristen bisher zum Teil zu gering und damit verfassungswidrig bezahlt. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gebe es nichts zu beanstanden. Damit erhalten die Juristen im Staatsdienst zunächst keine Erhöhung ihrer Bezüge.

Die sieben Kläger aus drei Bundesländern hatten geltend gemacht, dass ihre Besoldung seit langem hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurückgeblieben sei. Hintergrund der Klagen ist die Abschaffung der bundeseinheitlichen Richterbesoldung Ende 2006. Weil die Länder seitdem unterschiedlich und je nach Kassenlage besolden, differieren Einstiegsgehälter für Richter bundesweit um bis zu 20 Prozent.

Karlsruhe legte nun für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter fest, mit welchen die Entwicklung der Eingangsbesoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.

In einer breiten Diskussion um die Besoldung im Gerichtsdienst hatte sich im vergangenen Jahr auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle geäußert. Er sagte, es sei "irritierend", dass Deutschland so wenig Geld für seine Judikative ausgebe.

(lnw/afp)
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