Als Besoldung werden in Deutschland die Amtsbezüge (Bezahlung) der Richter der staatlichen Gerichtsbarkeiten, Soldaten und Beamten bezeichnet. Dabei handelt es sich um laufende Bezüge, die monatlich ausbezahlt werden. Sie werden gegebenenfalls durch Sonderzahlungen ergänzt. Am 9. Oktober 2014 hat der Bundestag in seiner Sitzung das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014 / 2015 verabschiedet.
Entwicklung der Beamtenbesoldung
Im März 1970 wurde das Grundgesetz dahingehend geändert, dass der Bund die Gesetzgebungskompetenz über die Beamtenbesoldung erlangte.
Zwischen 1975 und 1978 wurde das Besoldungsrecht vereinheitlicht und das Bundesbesoldungsgesetz beschlossen, in welchem unter anderem die Zusammensetzung der Einkommen geregelt wurde. Somit war die Beamtenbesoldung in NRW und allen anderen Ländern der Höhe und Zusammensetzung nach einheitlich.
Nach der Föderalismusreform 2006 ist jedoch die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht für Beamte und Richter der Länder und der ihnen unterstehenden Einrichtungen nicht mehr Gegenstand konkurrierender Gesetzgebung.
Beamtenbesoldung im Bundestag verabschiedet
Für diesen Personenkreis gilt solange weiter Bundesrecht, bis der jeweilige Landesgesetzgeber abweichende Regelungen getroffen hat. Durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder wurden die Einkommen vereinheitlicht.
Im Oktober 2014 wurde das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 in einer Sitzung des Bundestages verabschiedet. Dabei einigten sich DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund), DBB (Deutscher Beamtenbund) und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Landesregierung NRW auf eine Übertragung des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten.
Allerdings mussten die Gewerkschaften eine Verzögerung der Besoldungsanpassung akzeptieren. Ab Juni 2015 stieg das Einkommen der Landesbeamten in NRW rückwirkend zum 1. März um 2,1 Prozent und ab 1. August 2016 um weitere 2,3 Prozent.
Beamtenbesoldung: In NRW 43 Prozent des Etats fürs Personal
Des Weiteren vereinbarten Spitzenvertreter der Beamten und der Regierung, das noch zu verhandelnde Tarifergebnis für 2017 zu übernehmen. Sowohl Vertreter der Gewerkschaften als auch die Landesregierung NRW zeigten sich mit dem Beschluss zur Beamtenbesoldung in NRW zufrieden.
Nach dem Düsseldorfer Finanzministerium betrifft eine Anpassung der Beamtenbesoldung in NRW über 240.000 Planstellen, Richter und Staatsanwälte auf rund 5900 Stellen sowie knapp 187.000 Versorgungsempfänger.
Das Land NRW gibt bereits über 43 Prozent seines Gesamtetats (ca. 63,7 Milliarden Euro) für Personal aus. Die vereinbarte Erhöhung der Beamtenbesoldung in NRW koste das Land nach Angaben der Regierung 2015 und 2016 zusammen rund 806 Millionen Euro. Man bleibe jedoch trotzdem weiter auf dem Pfad einer sinkenden Neuverschuldung hin zur Schuldenbremse im Jahr 2020.