Wiederaufbau-Paket NRW bekommt bis zu 12,3 Milliarden Euro für Flutgebiete

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen bekommt nach Angaben der Landesregierung voraussichtlich bis zu 12,3 Milliarden Euro aus dem bis zu 30 Milliarden Euro umfassenden Bund-Länder-Paket zum Wiederaufbau in den Hochwassergebieten.

 Angela Merkel und Armin Laschet am 5. September am Rande eines Baches in Hagen, über den eine Brücke neu gebaut wird.

Angela Merkel und Armin Laschet am 5. September am Rande eines Baches in Hagen, über den eine Brücke neu gebaut wird.

Foto: dpa/Oliver Berg

Finanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) berichtete am Mittwochabend im Landtag in Düsseldorf, dass NRW einen Anteil von 43,99 Prozent erhalten werde. Das seien rund 12,3 Milliarden Euro. Seit längerem war bei der Aufteilung der Gelder bereits klar, dass zwei der insgesamt bis zu 30 Milliarden Euro auf die Infrastruktur des Bundes wie die Autobahnen entfallen werden. Die betroffenen Bundesländer sollen insgesamt 28 Milliarden Euro erhalten. Lienenkämper nannte die Zahlen bei der ersten Lesung der Gesetzentwürfe für einen Nachtragshaushalt und die Einrichtung eines Sondervermögens, die den rechtlichen Rahmen für die Hilfen bilden.

Trotz des geplanten Nachtragshaushaltes für das laufende Jahr soll die Höhe der Einnahmen und Ausgaben im Landeshaushalt unverändert bleiben, wie aus den Gesetzentwürfen der Landesregierung hervorgeht, die am Donnerstag nach einer Finanzausschusssitzung im Landtag zur Abstimmung stehen. Damit wird das Volumen des Landeshaushaltes 2021 weiter 84,1 Milliarden Euro betragen. Die Aufnahme von Krediten ist im Zusammenhang mit diesem Nachtragshaushalt für 2021 und dem Gesetz für das NRW-Sondervermögen nicht geplant. Die Gesetzentwürfe gehen im Eilverfahren durch das Parlament. Am Donnerstag ist eine Sitzung des Finanzausschusses und danach die zweite Lesung im Landtag geplant.

Das bis zu 30 Milliarden Euro umfassende Paket zum Wiederaufbau in den Hochwassergebieten wird von Bund und Ländern gemeinsam getragen. Dementsprechend betrifft das auch Nordrhein-Westfalen. Den Beitrag von NRW zur ersten Tranche des Bundes von 14 Milliarden Euro beziffert das Landes-Finanzministerium auf etwa 50 Millionen Euro pro Jahr. In dieser Größenordnung fließe NRW im Zeitraum 2021 bis 2050 jährlich weniger zu durch eine Verrechnung beim Umsatzsteueranteil des Landes. Bei einer zweiten Tranche werden weitere Mindereinnahmen erwartet. Nach ersten Schätzungen waren durch Starkregen und Hochwasser Mitte Juli in NRW Schäden von mehr als 13 Milliarden Euro entstanden.

Der NRW-Fonds soll aus dem Sondervermögen des Bundes „Aufbauhilfe 2021“ und aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union finanziert werden. Nach den schriftlichen Erläuterungen von Lienenkämper ist vorgesehen, dass Ausgaben für die Wiederaufbauhilfe schon geleistet werden können, bevor die Einnahmen des Bundes eingehen. Die NRW-Landesregierung hatte bereits in den vergangenen Wochen mehrfach erklärt, dass mit dem Wiederaufbau schon begonnen werden könne. Bei den Fördermitteln wird eine großen Nachfrage erwartet. Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) ging vor knapp zwei Wochen von bis zu 100.000 Anträgen für Finanzhilfen aus dem privaten Bereich sowie etwa 11.000 Anträgen von Unternehmen aus. Sie ging davon aus, dass Förderanträge hierzu voraussichtlich ab dem 13. September gestellt werden können.

(felt/dpa)
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