Einigung in letzter Minute Ganztagsplatz für jeden Grundschüler - gemischte Reaktionen in NRW

Düsseldorf · Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Übermittagsbetreuung. Der Bund will sich zu 70 Prozent an den Kosten beteiligen. Die Reaktionen in Nordrhein-Westfalen fallen dennoch gemischt aus.

 Eine Schülerin erledigt ihre Hausaufgaben in der offenen Ganztagsschule. Foto: Lothar Berns

Eine Schülerin erledigt ihre Hausaufgaben in der offenen Ganztagsschule. Foto: Lothar Berns

Foto: Berns, Lothar (lber)

Jedes Kind, das in Deutschland ab dem Jahr 2026 eingeschult wird, hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule. Dem entsprechenden Gesetz stimmte der Bundestag am Dienstag zu. Die noch ausstehende Zustimmung im Bundesrat gilt als Formsache, nachdem Bund und Länder sich am späten Montagabend nach langem Streit über die Finanzierung einigen konnten.