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Messerattacke am Bahnhof Lebenslange Haft für Doppelmord in Iserlohn

Hagen · Eine Frau und ihr neuer Partner werden am hellichten Tag vor den Augen von Passanten grausam erstochen. Der Täter ist der Ehemann. Am Mittwoch ist er zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Polizisten stehen am Tattag, dem 17. August 2019, neben dem festgenommenen Täter.

Polizisten stehen am Tattag, dem 17. August 2019, neben dem festgenommenen Täter.

Foto: dpa/Frank Bauermann

Es passierte vor den Augen einer gerade angereisten Hochzeitsgesellschaft. Vor rund acht Monaten hat ein Mann am Iserlohner Bahnhof seine Noch-Ehefrau und deren neuen Lebensgefährten erstochen. Am Mittwoch ist er verurteilt worden. Das Hagener Schwurgericht hat am Mittwoch lebenslange Haft verhängt und außerdem auf die besondere Schuldschwere erkannt. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist damit rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Es war der 17. August 2019. Der kosovarische Angeklagte hatte seiner Frau und deren Freund in einem Bahnhofs-Parkhaus aufgelauert und sofort zugestochen. Die Ärzte hatten später über 100 Stiche gezählt. Der neue Lebenspartner seiner Frau war trotz schwerster Verletzungen noch in Richtung Bahnhofvorplatz geflohen, dann aber zusammengebrochen. Dort hat der Angeklagte erneut auf ihn eingestochen – einmal sogar in die Genitalien.

Richterin Heike Hartmann-Garschagen sprach in der Urteilsbegründung des Hagener Schwurgerichts von einem „uneingeschränkten Besitzdenken“ des Angeklagten. „Er war der Auffassung, dass seine Frau kein Recht hatte, sich von ihm abzuwenden.“ Deshalb hätten sie und ihr neuer Partner sterben müssen. „Er entschloss sich, beide zu töten – aus Wut über den Verlust der aus seiner Sicht ihm gehörenden Frau“, so Hartmann-Garschagen. Der Angeklagte habe sich das Recht angemaßt, über Leben und Tod zu entscheiden.

Nach der Tat hatte der Angeklagte laut Urteil sogar noch eine Siegerpose eingenommen und ein Foto des sterbenden 23-Jährigen gemacht und es als „eine Art Trophäe“ an einen Bekannten versandt.

Die 32-jährige Frau hatte ihren Mann Ende 2018 verlassen und war ins Frauenhaus nach Iserlohn geflüchtet. „Sie hat zu Hause ein Martyrium durchlebt“, hieß es im Urteil. Der Angeklagte habe sie überwacht und misshandelt. Der neue Aufenthaltsort in Iserlohn sollte eigentlich geheim bleiben. Doch das blieb er nicht.

Dem 44-Jährigen war anhand von Kontoauszügen aufgefallen, dass seine Frau regelmäßig von einem Bankautomaten am Bahnhof Iserlohn Geld abgehoben hat. Deshalb war er immer wieder dorthin gefahren, um sie zu suchen. Auch am Tattag hatte er stundenlang im Bahnhof gewartet. Das belegen Aufzeichnungen von Überwachungskameras.

Der Angeklagte selbst hatte sich im Prozess nicht zu den Vorwürfen geäußert, jedoch erklärt, dass ihm der Tod seiner Frau leidtue. Über deren neuen Partner verlor er kein Wort. Nach seiner Festnahme hatte er sofort ein Geständnis abgelegt.

Das getötete Paar hatte ein gemeinsames Baby, das während der Bluttat im Auto saß. Das Urteil des Hagener Schwurgerichts lautet auf Mord in zwei Fällen.

(kess/dpa)
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