Faire Verbraucherverträge Zweijährige Laufzeit von Handy-Verträgen nur noch unter strengeren Bedingungen zulässig

Handy-Verträge von Telefonunternehmen sollen künftig nur noch unter strengeren Bedingungen eine Laufzeit von zwei Jahren haben und automatisch verlängert werden können.

 Symbolbild.

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Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge hervor, der an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Er liegt unserer Redaktion vor.

„Auch zukünftig soll die Vereinbarung von Laufzeit von bis zu zwei Jahren weiterhin möglich sein“, heißt es in dem Entwurf, auf den sich Union und SPD nach monatelangen Verhandlungen geeinigt haben. „Zugleich wird aber die Wirksamkeit von Vertragslaufzeiten von über einem Jahr bis zu zwei Jahren an zusätzliche Bedingungen geknüpft: Eine feste Vertragslaufzeit von über einem Jahr soll zukünftig nur wirksam sein, wenn dem Verbraucher auch ein Angebot über die gleiche Leistung mit einer Laufzeit von einem Jahr und zu einem Preis gemacht wird, welcher den Preis für den Vertrag mit der längeren Laufzeit nicht um mehr als 25 Prozent im Monatsdurchschnitt übersteigt“, so der Gesetzentwurf von Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Dies stärke die Wahlfreiheit des Verbrauchers und fördere den Wettbewerb.

„Das Gleiche gilt für die Vorgabe, dass bei einer weiterhin zulässigen Verlängerung von bis zu einem Jahr, eine solche Verlängerung von über drei Monaten bis zu einem Jahr nur wirksam ist, wenn in der Bestimmung vorgesehen ist, dass die Verlängerung nur eintritt, wenn der Verwender der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) den anderen Vertragsteil rechtzeitig auf seine Kündigungsmöglichkeit hinweist“, heißt es in dem Entwurf. Die Regelungen zu Vertragslaufzeit und Verlängerungen würden ergänzt durch eine verkürzte Kündigungsfrist von einem Monat.

Das Gesetz soll Verbraucher auch besser vor Telefonwerbung insbesondere von Energielieferanten schützen. „Für Strom- und Gaslieferverträge (unabhängig von den genutzten Vertriebskanälen) im Haushaltskundenbereich außerhalb der Grundversorgung soll das Textformerfordernis eingeführt werden“, heißt es in dem Gesetzentwurf. „Damit werden strengere Anforderungen an das Zustandekommen von Energielieferverträgen (Strom- und Gaslieferverträge) außerhalb der Grundversorgung gestellt, Verbraucher besser vor einem telefonisch aufgedrängten Lieferanten-oder Vertragswechsel geschützt und ihre Position im Streitfall gestärkt.“

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