Düsseldorf Mietpreisbremse kommt in 22 NRW-Kommunen

Düsseldorf · Neben Düsseldorf, Köln und Bonn sind auch kleinere Städte wie Neuss, Ratingen und Kleve betroffen.

Die künftige Mietpreisbremse wird nicht nur wie erwartet in den prosperierenden Hochschulstädten Köln, Düsseldorf, Bonn Münster oder auch Aachen gelten. Die rot-grüne Landesregierung wird vielmehr heute festlegen, dass auch in 17 weiteren Kommunen künftig verboten sein wird, den örtlichen Mietpreisspiegel bei Neuvermietungen um mehr als zehn Prozent zu überschreiten.

Bei Durchsicht der vertraulichen Liste, die unserer Redaktion vorliegt, zeigt sich, dass große Teile des Rheinlandes und insbesondere die wohlhabenden Kommunen rund um Düsseldorf und Köln von den neuen Regeln betroffen sein werden. So wird die Mietpreisbremse im Regierungsbezirk Düsseldorf in Erkrath, Langenfeld, Neuss, Meerbusch und Ratingen kommen. Das ist ein großer Teil des "Speckgürtels" rund um die Landeshauptstadt. Hinzu kommen Kleve und Monheim.

Im Regierungsbezirk Köln sieht das Bild ähnlich aus: Brühl, Frechen und Hürth sind als quasi Vororte von Köln betroffen, bei Bonn sind es Siegburg, St. Augustin und Troisdorf in der Nähe der Bundesstadt. Und dass in Leverkusen als Hauptstandort von Bayer die Mieten auch stark anzogen, ist auch nicht unerwartet.

Darüber hinaus wird die Mietpreisbremse auch für Wohnungen in Münster, Bocholt, Bielefeld und Paderborn eingeführt.

Der Deutsche Mieterbund in NRW begrüßt die Einführung des Mietpreisstopps. Die Regel würde helfen, den weiteren Anstieg der Mieten zu bremsen, Mieter sollten die Regeln kennen.

Die Organisation kritisiert aber auch einige Schwächen des Bundesgesetzes. So meint Geschäftsführerin Silke Gottschalk, dass es "problematisch" sei, dass die Mietpreisbremse bei umfassender Modernisierung nicht gilt. "Da wird es noch viel Streit geben, was denn nun eine solche Modernisierung ist", so die Juristin.

Außerdem sei es ein Problem, dass die Mietpreisbremse den Familien nicht hilft, die bereits sehr hohe Mieten zahlen. Die Mietpreisbremse entfalte auch nur echte Wirkung, wenn ein neuer Bewohner sich ausdrücklich auf sie beruft: "Der Mieter kann eine niedrigere Miete dann ab dem Zeitpunkt seiner Rüge korrigieren lassen."

Das Bonner Forschungsunternehmen Empirica weist auf ein weiteres Problem hin: Wenn Inhaber ihre Wohnungen nicht mehr so teuer vermieten dürften, sei keineswegs sicher, dass einkommensschwächere Bürger öfter eine Chance auf eine schöne Wohnung bekommen: Die Vermieter würden die Wohnung weiter bevorzugt an Wohlhabende vergeben, weil deren Mietzahlung sicherer sei.

(RP)
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