Bayer Leverkusen Doping: Bayer streitet mit Uefa um Minuten

Leverkusen · Der Verein räumt ein, seine schriftliche Meldepflicht im Rahmen des Anti-Doping-Kampfes mehrfach zu spät erfüllt zu haben. Doch die 25 000 Euro Strafe will Bayer nicht zahlen und ficht die Vorgehensweise der Uefa grundsätzlich an.

Es ist eines dieser Themen, die Wolfgang Holzhäuser aufwühlen, die ihn nicht in Ruhe lassen. Und deswegen treibt er besagtes Thema "auch auf die Spitze", wie es Bayer Leverkusens Geschäftsführer bei einer Rede vor Medienvertretern in Odenthal formulierte. Es geht um die 25 000-Euro-Strafe, die die Uefa bereits im Januar gegen den Werksclub verhängt hat (wir berichteten). Der Vorwurf des Verbandes: Bayer 04 soll wiederholt seine Meldepflicht über den Aufenthaltsort von Spielern verletzt haben. Die Uefa gibt den Vereinen in diesem Punkt zeitliche Fristen vor. Holzhäuser will nun am 30. November vor dem Internationalen Sportsgerichtshof CAS in Lausanne klären lassen, wie der maßgebliche Begriff der eingeforderten "Unverzüglichkeit" zu definieren ist.

Der finale Auslöser für die Verhängung der 25 000 Euro Geldbuße war Michael Ballack. Das bestätigte Holzhäuser nun und schilderte auch gleich die Details: Ballack sei am 23. September 2011 auf der Fahrt zum Abschlusstraining vor dem Spiel bei Bayern München tags drauf gewesen, sei aber schließlich wegen Unwohlseins als Folge einer Grippe in Absprache mit den Teamärzten umgekehrt. Bei besagtem Training habe nun eine unangekündigte Dopingkontrolle der Uefa und zusätzlich noch eine der Nationalen Anti-Doping-Agentur (Nada) im Auftrag des DFB stattgefunden. Ballacks kurzfristige Abwesenheit bei Training und folgendem Ligaspiel sei den anwesenden Kontrolleuren "unverzüglich" mündlich mitgeteilt worden, so Holzhäuser weiter. Die formale schriftliche Meldung sei jedoch einige Minuten zu spät erfolgt. Die Gründe dafür lagen aus Bayer-Sicht in der Koordination der zwei Gruppen von Dopingkontrolleuren sowie in den Vorbereitungen für den Flug nach München

Um diese paar Minuten Verspätung geht es jetzt. Aus Uefa-Sicht handelt es sich dabei nämlich bereits um die dritte – und in der Summe nun eben 25 000 Euro teure – Verletzung der Meldepflicht seitens Bayer 04. Die ersten beiden Verstöße, bei denen es um die verspätete Übermittlung des Trainings- und Spielplans der Folgewoche (dieser muss bis freitags, 12 Uhr, der Uefa vorliegen) geht, hat Bayer 04 inzwischen eingeräumt. Man habe danach sofort "organisatorische Veränderungen vorgenommen", hieß es dazu kryptisch aus der BayArena.

Doch die Geldstrafe hat nach wie vor Bestand. Sie ergibt sich aus dem Strafenkatalog der Uefa, der wiederholte Verstöße entlang mehrerer Eskalationsstufen jeweils strenger ahndet. "Ein Wahnwitz", sei diese Geldbuße, sagte Holzhäuser. Auch weil so der Eindruck entstehe, Bayer 04 habe in dieser Angelegenheit vorsätzlich gehandelt. "Dabei gilt bei uns in Sachen Doping der Grundsatz der Nulltoleranz." Weil im März ein erster Einspruch gegen die Geldstrafe bei der Uefa selbst gescheitert war, soll nun das höchste Sportgericht der Welt klären, was der Uefa-Begriff "unverzüglich" in der Praxis bedeutet. Das Urteil des CAS steht im Übrigen nicht "unverzüglich", sondern erst im Dezember zu erwarten.

(RP)
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