Urteil: Gaststätten dürfen keine Raucherclubs sein
Münster/Düsseldorf (hüw/ock) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat in einem Eilbeschluss die Umwandlung von Gaststätten in NRW in sogenannte Raucherclubs als "unzulässige Umgehung des Rauchverbots" verboten (Az.: 4 B 1771/10). Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag einer Kölner Gastwirtin gegen das von der Stadt verhängte Rauchverbot abgelehnt.
NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) begrüßte den Spruch des OVG. Damit sei klargestellt, "dass Gaststätten, die sich als Raucherclubs deklarieren, eine Mogelpackung sind". Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband NRW (Dehoga) befürchtet das Ende der Raucherclubs im Land. "Wenn der Eilentscheid des Oberverwaltungsgerichts so auch in der Hauptsache ergeht, bedeutet das, dass Raucherclubs in ihrer jetzigen Form nicht mehr geführt werden können", sagte ein Dehoga-Sprecher. Betroffen wären 13 Prozent der 33 000 gastronomischen Betriebe in NRW. Die CDU forderte Ministerin Steffens auf, für eine Präzisierung des Nichtraucherschutzes zu sorgen.