Anlasslose Speicherung Europarichter kippen Vorratsdaten - zum Teil

Luxemburg · Die Vorratsdatenspeicherung, wie sie im deutschen Gesetz steht, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig - allerdings nur, wenn sie allgemein, unterschiedslos und ohne Anlass ist. Für alles andere bleibt Spielraum. Damit steuert die Koalition auf einen Konflikt zu.

 Binärcode auf dem Bildschirm eines Laptops.

Binärcode auf dem Bildschirm eines Laptops.

Foto: dpa/Oliver Berg

Deutschland darf Informationen über Standorte, Telefonate und Online-Verbindungen seiner Bürger nicht sammeln lassen, wenn es nicht wichtige Gründe dafür gibt. Damit hat der Europäische Gerichtshof an seiner ständigen Rechtsprechung festgehalten und die allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung endgültig für rechtswidrig erklärt. Allerdings machte er die Tür zu einer differenzierten Datensicherung weit auf. Damit steht die Ampel-Koalition vor neuen Auseinandersetzungen.