Horst Köhler prüft Gesetz Union: Luftsicherheit bei Terror ungeklärt

Berlin (rpo). Ein neues Gesetz zur Luftsicherung verabschiedete der Bundestag zwar nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001, um Deutschland besser zu schützen. Noch immer liegt es Bundespräsident Horst Köhler zur Prüfung und Unterzeichnung vor, ohne in Kraft getreten zu sein. Die Union bezeichnet dies als "ungewöhnlich lange Prüfung". Sie meint, den Grund hierfür zu kennen.

9/11: Ansichten des Terrors
31 Bilder

9/11: Ansichten des Terrors

31 Bilder

Die Union geht davon aus, dass Bundespräsident Horst Köhler Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes hat. Die "ungewöhnlich lange Prüfung" lasse auf Bedenken des Staatsoberhaupts schließen, erklärten die CDU/CSU-Innenexperten Hartmut Koschyk und Clemens Binninger am Dienstag in Berlin. Das Präsidialamt wollte sich dazu nicht äußern.

Das Gesetz kann erst nach Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft treten. Es sieht vor, dass als Terrorwaffe gekaperte Flugzeuge künftig im äußersten Notfall von der Bundeswehr abgeschossen werden können. Die Union ist der Auffassung, dass hierfür eine Grundgesetzänderung notwendig ist.

Das Gesetz war unter dem Eindruck der Terrorangriffe vom 11. September 2001 in den USA und der Entführung eines Motorseglers am 5. Januar 2003 in Frankfurt am Main entstanden. Der Bundestag hatte es am 24. September 2004 verabschiedet.

Verfassungsmäßigkeit steht in Frage

Nach Angaben von Köhlers Sprechers Martin Kothé wurde das Gesetz dem Präsidialamt am 2. November vorgelegt. Es befinde sich "nach wie vor in der Prüfung", sagte er.

Der Bundespräsident hat laut Grundgesetz zu prüfen, ob das Gesetz verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist. Die Prüfung umfasst formelle (Verfahren) und materielle (Inhalte) Gesichtspunkte. Nach herrschender Rechtsauffassung sollte das Staatsoberhaupt nur gröbste, offensichtliche Verfassungswidrigkeiten abwehren.

In der Geschichte der Bundesrepublik haben Bundespräsidenten bisher nur sechs Mal die Unterschrift unter einen Gesetzestext verweigert. In je zwei Fällen ging es um die Gesetzgebungskompetenz, die fehlende Zustimmung des Bundesrates und um inhaltliche Einwände.

Sechs Mal wurden Gesetze trotz verfassungsrechtlicher Bedenken vom Staatsoberhaupt unterzeichnet. Der jüngste Fall war das Zuwanderungsgesetz, das der damalige Bundespräsident Johannes Rau 2002 zwar unterzeichnete, sich gleichzeitig aber in einer Erklärung für eine Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des Zustandekommens aussprach. Das Gesetz wurde später vom Bundesverfassungsgericht gekippt.

(ap)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort