Streit mit EU um Milliardenrückzahlung Neues Gutachten stärkt WestLB

Brüssel (dpa). Im Dauerkonflikt mit Brüssel um milliardenschwere Beihilfen sieht sich die WestLB durch ein neues "Weisen"-Gutachten bestätigt. "Man kann auf einen Blick sehen, dass die Entscheidung der (EU-) Kommission nicht richtig sein kann", sagte der Kölner Wirtschaftsprofessor Christian von Weizsäcker am Dienstag in Brüssel.

Die von der Westdeutschen Landesbank (WestLB/Düsseldorf) gezahlte Vergütung von 0,6 Prozent auf das vom Land Nordrhein-Westfalen eingebrachte Vermögen der Wohnungsbauförderungsanstalt sei "völlig angemessen", sagte der von der Bank bestellte Gutachter. Die von der EU-Kommission vorgegebene Gewinnausschüttung von 9,3 Prozent beinhalte hingegen mehrere Denkfehler.

Das Gutachten wurde nach ergänzenden Angaben in den laufenden Rechtsstreit mit der EU-Kommission über 1,57 Milliarden DM ungerechtfertigte Beihilfen gegeben. Es wird mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg nicht vor Ende kommenden Jahres oder sogar Anfang 2002 gerechnet. WestLB, das Land Nordrhein-Westfalen und die Bundesrepublik Deutschland hatten vor dem Gericht gegen den Kommissionsbeschluss vom Juli 1999 auf Rückzahlung der Beihilfen geklagt.

Ein Sprecher der EU-Kommission lehnte auf Anfrage eine Stellungnahme ab. Es handele sich um ein laufendes Verfahren. Die Kommission hatte ihrerseits in Luxemburg auf Rückzahlung des Milliardenbetrages geklagt, da dieser trotz mehrfacher Aufforderungen Brüssels nicht entrichtet wurde. Auch dieses Verfahren dürfte sich hinziehen. Mit Zinsen summiert sich der Betrag auf 2,2 Milliarden DM.

Die Kommission war im Juli 1999 zu dem Schluss gekommen, die WestLB habe das übertragene Wohnbauvermögen Nordrhein-Westfalens seit 1992 viel zu gering verzinst. Die Kommission sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung. Die WestLB gilt in Brüssel als Musterfall: Sechs weiteren deutschen Landesbanken drohen wegen der Übertragung von öffentlichen Wohnbauvermögens Brüsseler Beihilfeverfahren.

(RPO Archiv)
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