Entlastung für Angehörige Union und SPD planen Rechtsanspruch auf Kurzzeitpflege

München · Pflegebedürftige sollen nach Willen von Union und SPD künftig bei Bedarf einen Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz haben. Die neue Regelung soll auch Angehörige entlasten.

 Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege ist häufig größer als das Angebot (Symbolfoto).

Die Nachfrage nach Kurzzeitpflege ist häufig größer als das Angebot (Symbolfoto).

Foto: dpa/Christophe Gateau

Das geht aus einem gemeinsamen Antragsentwurf hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Bei der Kurzzeitpflege geht es um befristete Aufenthalte im Pflegeheim, beispielsweise, wenn nach einer Behandlung im Krankenhaus niemand da ist, um einen gebrechlichen oder kranken Menschen zu Hause zu versorgen. Die Kurzzeitpflege oder sogenannte Verhinderungspflege ist auch als Entlastung für Familien vorgesehen, die einen Angehörigen dauerhaft pflegen. Durch die Möglichkeit, den Pflegebedürftigen für einige Wochen in professionelle Betreuung zu geben, können viele Pflegende überhaupt einmal Urlaub machen.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien vereinbart, pflegende Angehörige mit solchen befristeten Angeboten besser zu unterstützen. Neben der Kurzzeit- oder auch Verhinderungspflege wurde hier auch eine Verbesserung der Tages- und Nachtbetreuung vereinbart - also der Einrichtungen, die alte und kranke Menschen für einige Stunden am Nachmittag oder über Nacht aufnehmen.

Bislang sind insbesondere die Kurzzeit-Plätze in Deutschland rar, schreibt die Zeitung. In den Heimen stehen nur selten Betten leer, und die Finanzierung dieser Angebote ist nicht auskömmlich. Laut dem Papier wollen die Regierungsfraktionen deshalb eine "wirtschaftlich tragfähige Vergütung" stärken und außerdem Mittel dafür bereitstellen, dass Patienten, die nach einem Krankenhausaufenthalt erst einmal ins Pflegeheim gehen, dort auch bei der Organisation ihrer späteren Wohnsituation unterstützt werden.

Der Antrag sieht vor, dass neben den Pflegekassen auch die Bundesländer die Verantwortung für zusätzliche und rechtlich garantierte Plätze tragen. "Sie sollen Einsparungen, die sich aus der Einführung der Pflegeversicherung für die Sozialhilfeträger ergeben haben, zum Aufbau der Pflegeinfrastruktur nutzen", heißt es.

Nicht nur für die kurzfristig Gepflegten, sondern für alle Heimbewohner sind die Kosten bereits heute hoch. Im Bundesschnitt liegt der Eigenanteil laut dem Bericht bei rund 2.000 Euro im Monat. Die Bundestagsfraktionen fordern deshalb von den Ländern, zur finanziellen Entlastung der Betroffenen beizutragen. "Der Rechtsanspruch auf einen Kurzzeitpflegeplatz soll dazu beitragen, den Ausbau von Kurzzeitpflegeangeboten flächendeckend zu gewährleisten", heißt es.

Aus dem von Jens Spahn (CDU) geführten Gesundheitsministerium hieß es unterdessen, eine Neuregelung der Kurzzeitpflege plane man hier erst im kommenden Jahr. Zuvor müsse die Pflegeversicherung grundsätzlich reformiert werden.

(jco/kna)
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