Neuer Gesetzentwurf Spahn geht gegen zu viel künstliche Beatmung von Patienten vor

Berlin · Jens Spahn legt einen überarbeiteten Gesetzentwurf vor, mit dem er gegen Betrug und und Schlamperei in der Intensiv-Pflege vorgehen will. Künftig sollen weniger Menschen in Pflege-Wohngemeinschaften betreut werden. Für die heute Betroffenen gibt es Bestandsschutz.

 Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Wohngemeinschaften für Intensiv-Pflege-Patienten stärker kontrollieren.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will Wohngemeinschaften für Intensiv-Pflege-Patienten stärker kontrollieren.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Für die Intensivpflege zu Hause, in Wohngemeinschaften und in Kliniken soll es neue Regeln geben.  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat am Montag einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt, nachdem es an der ersten Fassung viel Kritik gab.

Hauptanliegen ist es, die aus Sicht von Fachleuten viel zu hohe Zahl an Intensiv-Pflegepatienten mit künstlicher Beatmung zu senken. Der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie zufolge  könnten zwei Drittel der Patienten mit künstlicher Beatmung davon entwöhnt werden.

Spahn will insbesondere die finanziellen Anreize, die es zurzeit für die künstliche Beatmung von Intensiv-Pflege-Patienten gibt, zurückfahren. Zugleich soll den Anbietern ambulanter Intensiv-Pflege genauer auf die Finger geschaut werden. „Wir bekämpfen Abrechnungsbetrug und kriminelle Fehlleistungen in der ambulanten Intensiv-Pflege“, erklärte Spahn.

Aktuell werden von den 24.000 Intensiv-Pflegepatienten in Deutschland nur 4000 stationär betreut, während die übrigen 20.000 entweder in den eigenen vier Wänden oder in Pflege-Wohngemeinschaften versorgt werden. Der Medizinische Dienst soll künftig vor allem diese Wohngemeinschaften genauer unter die Lupe nehmen. Dort stimme teilweise die Qualität nicht, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Es gebe auch kriminelle Energie - zum Beispiel, dass zwar die 23.600 Euro pro Monat für die ambulante Intensiv-Pflege kassiert werden, dass diese aber oft nicht von Fachkräften geleistet würde.

Zugleich sollen nach Spahns neuem Entwurf die bisherigen Zuzahlungen für die stationäre Intensiv-Pflege entfallen. Sie liegen für die Betroffenen aktuell bei rund 2000 bis 3000 Euro monatlich. „Wir machen die Versorgung von Intensiv-Patienten in speziellen  stationären Einrichtungen für Betroffene und deren Angehörige bezahlbar.“

Gegen seinen ersten Gesetzentwurf hatte es Proteste gehagelt, weil Angehörige fürchteten, dass ihre ambulant gut versorgten Pflegebdürftigen künftig in eine Klinik verlegt werden müssen. Nun soll es Bestandsschutz für jene geben, die auch bislang ambulant versorgt werden. „Sie können - wenn sie wollen - in ihrem vertrauten Umfeld bleiben“, betonte Spahn

Der Gesundheitsminister will seinen Gesetzentwurf im Januar ins Kabinett bringen. Geplant ist, dass die Regelungen im Herbst 2020 in Kraft treten.

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