Erreichung der Klimaziele: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes
EILMELDUNG
Erreichung der Klimaziele: Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Kommentar zu 70 Jahren Grundgesetz Zur Verfassung Deutschlands

Meinung · 70 Jahre sind auch am Grundgesetz nicht spurlos vorbei gegangen. Aber noch hat niemand geschafft, ihm den Zauber zu nehmen. Sie könnte nur durch eine europäische Verfassung abgelöst werden.

 Zur Feier zum 70. Jahrestag wird vor dem Brandenburger Tor ein überdimensionales Grundgesetz aufgestellt.

Zur Feier zum 70. Jahrestag wird vor dem Brandenburger Tor ein überdimensionales Grundgesetz aufgestellt.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Das Grundgesetz ist auch nicht mehr das, was es mal war. 70 Jahre gehen an nichts und niemandem spurlos vorbei. Falten zieren das Gesicht, die Haare – falls noch vorhanden – sind ergraut, der Bauch wird dicker. Der Verfassung geht es da kaum anders als dem Bürger. Die Zahl der Artikel im Grundgesetz ist in den vergangenen 70 Jahren um ein Drittel gestiegen, die Textmenge insgesamt hat sich verdoppelt. Die Verfassung, rank und schlank gestartet, hat mit den Jahren zugelegt. Sie ist dadurch auch sperriger geworden, umständlicher, manchmal ist sie nicht mal mehr verständlich. Man schaue bloß auf Artikel 13, die Unverletzlichkeit der Wohnung, oder in die Finanzverfassung.

Doch auch die durchschnittlichsten Politiker, die am Grundgesetz herumdokterten, haben eines nicht geschafft: der Verfassung ihren Zauber zu nehmen. Bis heute löst dieser juristische Text eine mächtige Faszination aus. Wobei „bis heute“ ausblendet, dass 1949, als der Parlamentarische Rat seine Arbeit beendete, niemand auf die Idee gekommen wäre, in ergriffenen Jubel zu verfallen. Gut, dass sich das geändert hat. Mit Blick auf die erschütternde deutsche Geschichte, auf das geteilte Land, gibt es wenig, was so zur Einigkeit der Gesellschaft beigetragen hätte wie diese großartige Verfassung. Gerade weil das Grundgesetz auch 2019 noch so modern ist, sollte die Arbeit des Parlamentarischen Rates deutlicher und bewusster gewürdigt werden. Die 70 Abgeordneten waren so mutig, Deutschland mit liberalen Freiheitsrechten, dem Sozialstaat, dem Rechtsstaat in die Zivilisation zurückzuführen.

Ja, das Grundgesetz hat sich als Glücksgriff erwiesen. Es finden sich darin Sätze, die – denkt man die deutsche Geschichte mit – einen anfassen können, auch rühren dürfen. Diese Unerschütterlichkeit in Worten, diese Lakonie, ist bemerkenswert. Die Lektüre des Textes sei aufrichtig empfohlen.

Nichtsdestotrotz schwebt bei diesem 70. Geburtstag unübersehbar die Frage im Raum, ob es nicht Zeit für die Rente wäre. Oder zumindest für eine Frischzellenkur. Ohnehin ging man ja davon aus, dass das Grundgesetz, daher der provisorische Name, nur bis zur Wiedervereinigung halten müsste. Aber 2019 ist – noch ein Glücksfall – nicht mehr die deutsche Teilung ein verfassungsmäßiges Problem, sondern die nächste Stufe der Integration: Europa. Je verzahnter die Mitglied­staaten arbeiten, je deutlicher die Europäische Union im Chor der Weltgemeinschaft mit einer Stimme singen will, desto geringer der Einfluss des Grundgesetzes.

Am deutlichsten sieht man diesen Konflikt an den Gerichten. Früher sagte man, über dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sei nur der blaue Himmel. Dort schwebt indes der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ein Gericht, mit dem deutsche Juristen noch immer hadern. Auch weil es den Schwerpunkt eher auf Gleichheit denn auf Freiheit setzt. Man darf bei alledem nicht vergessen, dass es das Bundesverfassungsgericht war, das die Grundrechte im Alltag erfahrbar gemacht hat.

Deutschland braucht keine neue Verfassung, das Grundgesetz ist auch mit 70 ideal für diese Republik. Es könnte aber doch noch der Tag kommen, an dem sich die Europäische Union eine Verfassung gibt. Nur sie könnte das Grundgesetz ablösen. Dafür freilich bräuchte es Entschlossenheit und Mut. Ganz wie vor 70 Jahren.

(her)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort