Nach Klage von Lehrern Bundesverfassungsgericht bestätigt Streikverbot für Beamte

Karlsruhe · Beamte dürfen in Deutschland auch künftig nicht streiken. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte in einem am Dienstag verkündeten Urteil dieses Streikverbot.

 Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe.

Foto: dpa/Uli Deck

Das höchste deutsche Gericht wies dabei die Verfassungsbeschwerden von vier beamteten Lehrern zurück, die ein Streikrecht für Beamte durchsetzen wollten.

Die Verfassungsrichter stuften das aus dem Grundgesetz abgeleitete Streikverbot für Beamte als verfassungsgemäß ein. Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil ihr grundlegende Bedeutung für das gesamte Berufsbeamtentum in Deutschland beigemessen wurde. Ein Streikrecht auch für verbeamtete Lehrer hätte weitreichende Konsequenzen gehabt. Die Richter stärkten aber nun das Berufsbeamtentum, zu dessen Kernbestandteilen das Streikverbot gezählt wird.

Die vier klagenden Lehrer hatten an Streiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und waren dafür disziplinarrechtlich geahndet worden. Unterstützt von der GEW zogen sie nach Karlsruhe.

Sie waren der Auffassung, dass ein Streikrecht auch Beamten oder jedenfalls beamteten Lehrern zusteht. Dabei beriefen sie sich auf die im Grundgesetz festgeschriebene Koalitionsfreiheit, aus der das Streikrecht für Gewerkschaften und Arbeitnehmer abgeleitet wird. Das Verfassungsgericht bestätigte aber nun, dass dieses Grundrecht für Beamte beschränkt werden darf.

Die Kläger bauten zudem auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg zum Streikrecht türkischer Beamter.

Das Gericht sah die Koalitionsfreiheit und damit das Streikrecht als ein Menschenrecht an,das Beschäftigten nicht mit Verweis auf einen Beamtenstatus abgesprochen werden könne. Das Bundesverfassungsgericht sah allerdings das weit gefasste Streikverbot für Beamte in Deutschland auch mit der Menschenrechtskonvention für vereinbar an.

Linke kritisiert Urteil

Die Bundestagsfraktion der Linken reagierte mit Kritik auf das Urteil. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht nachvollziehbar", sagte Pascal Meiser, gewerkschaftspolitischer Sprecher der Linksfraktion unserer Redaktion. Dieser habe bereits vor zehn Jahren ein pauschales Streikverbot für Beamte eindeutig verneint. "Ich bin mir sicher, dass in dieser Sache das letzte Urteil noch nicht gefallen ist", sagte Meiser.

Das generelle Streikverbot für Beamtinnen und Beamte bleibe ein Relikt aus der Kaiserzeit. "Wenn Beamtinnen und Beamte weiterhin vom Streikrecht ausgeschlossen werden, ist dies ein eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte dieser Berufsgruppe, denn viele Beamtinnen und Beamte sind fernab von hoheitlichen Aufgaben tätig", so Meiser. In einigen Bereichen würden sie sogar gezielt als Streikbrecherinnen und Streikbrecher missbraucht.

(csr/jd/AFP)
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