Gerichtsstreit um Wahl-O-Mat Bundeszentrale und Volt verhandeln über Vergleich

Exklusiv | Düsseldorf/Bonn · Neue Entwicklungen im Streit um den vorerst stillgelegten Wahl-O-Mat: Die Bundeszentrale für politische Bildung und die Partei Volt wollen einen Vergleich im Streit über den Wahl-O-Maten verhandeln. Das bestätigte ein Sprecher der Bundeszentrale unserer Redaktion.

 Die Startseite des Wahl-O-Maten für die Europawahl.

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Foto: dpa/Paul Zinken

„Wir sind mit der Partei Volt in Vergleichsverhandlungen“, sagte der Sprecher der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB), Daniel Kraft. „Wir wollen miteinander verhandeln, sodass der Wahl-O-Mat schnellstmöglich wieder online genutzt werden kann.“

Nachdem die Partei vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen den Wahlomaten wegen Benachteiligung kleiner Parteien geklagt und gewonnen hatte, legte die BPB gegen die Eil-Entscheidung Beschwerde ein. Das Oberverwaltungsgericht hatte zu Donnerstag eine Entscheidung in der Sache angekündigt. Nun warte das Gericht jedoch ab, ob die Beteiligten sich einigten, so eine Sprecherin des OVG Münster.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte beanstandet, dass Nutzer nur bis zu acht Parteien für einen Vergleich der Wahlprogramme auswählen können. Die Richter sahen darin eine Ungleichbehandlung der kleinen und unbekannteren Parteien. Da Nutzer eher ihnen bereits bekannte Parteien einbezögen, hätten kleinere Parteien einen Nachteil. Das verletze die grundgesetzlich garantierte Chancengleichheit politischer Parteien.

In einer vorherigen Version hatte es geheißen: „’Sowohl wir als auch die Partei Volt haben dem Oberverwaltungsgericht in Münster Vergleichsangebote vorgelegt’, sagte ein Sprecher.“ Diese Aussage nahm der Sprecher wieder zurück.

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