Gefährliche Täter geschlossen untergebracht Kabinett beschließt Sicherungsverwahrung

Berlin (RPO). Die Bundesregierung hat neue Regeln zur Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht: Das Kabinett billigte am Mittwoch nach Angaben von Regierungssprecher Steffen Seibert die Eckpunkte, die eine neue Form der Unterbringung für die gefährlichen Gewalttäter vorsehen. Die Gewerkschaft der Polizei forderte eine rasche Umsetzung des Vorhabens.

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Mit der Reform soll gewährleistet werden, dass gefährliche Gewalttäter, die nach einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Straßburg aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, weiter geschlossen untergebracht werden können. Die neue Form der Unterbringung soll für psychisch gestörte Gewalttäter geschaffen werden und sich deutlich von einer Strafhaft unterscheiden. In den neuen Einrichtungen soll der Schwerpunkt auf der Therapie liegen.

Sicherungsverwahrung als Ausnahme

Nach den Worten Seiberts soll auch der Tatsache Rechnung getragen werden, dass Sicherungsverwahrung immer eine Ausnahme bleiben muss. Auch die Führungsaufsicht solle verbessert werden, etwa durch elektronische Fußfesseln. Er räumte ein, dass die Reform beachtliche Anforderungen an den Vollzug stelle, für den die Länder zuständig seien.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will gemeinsam mit den Bundesländern die Ausgestaltung der Therapieeinrichtung umsetzen, wie ein Ministeriumssprecher sagte. In den Eckpunkten heißt es, in den neuen Einrichtungen solle die Lebensführung der Betroffenen nur soweit eingeschränkt werden, "wie dies für die Durchführung der Therapie in einer geschlossenen Einrichtung unverzichtbar ist".

Geklärt werden muss noch, inwieweit das neue Gesetz auch auf jene 15 Täter angewandt werden kann, die nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bereits auf freien Fuß gesetzt wurden. Die Straßburger Richter hatten bei ihnen und in weiteren Fällen die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot beanstandet.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte, zügig Unterbringungsmöglichkeiten für sogenannte Altfälle zu schaffen. Das ließe sich schon in wenigen Wochen bewerkstelligen, erklärte GdP-Chef Konrad Freiberg. In Anbetracht der überschaubaren Zahl der Fälle sei es nicht notwendig, in jedem Land adäquate Einrichtungen aus dem Boden zu stampfen. Für eine Übergangszeit reiche durchaus eine gemeinsam genutzte Liegenschaft aus.

Die vom Kabinett gebilligten Eckpunkte sehen auch den Verzicht auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung bei künftigen Straftaten vor. Nach der Vorlage der Ministerin soll diese Maßnahme nur noch mit dem Urteil verhängt oder vorbehalten werden können.

Bei jungen Straftätern soll die nachträgliche Sicherungsverwahrung allerdings erhalten bleiben. "Die Vorschriften für jugendliche Straftäter sind nicht Bestandteil der Reformpläne zur Sicherungsverwahrung", sagte FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung" vom Mittwoch. Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) sagte dem Blatt, es bleibe für Jugendliche und Heranwachsende bei der geltenden Rechtslage.

(AFP)
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