Noch Abstimmung in Bundestag und Bundesrat Kabinett bringt Lockerungen für Geimpfte auf den Weg

Berlin · Wie bereits von Gesundheitsminister Jens Spahn angekündigt, sind die Verordnungen der Lockerungen für Geimpfte nun bereit für die Abstimmung in Bundestag und Bundesrat. Einige Bundesländer geben schon heute landesinterne Regelungen aus.

 Vollständig Geimpfte dürften schon bald mit bundesweiten Lockerungen rechnen.

Vollständig Geimpfte dürften schon bald mit bundesweiten Lockerungen rechnen.

Foto: dpa/Ole Spata

Das Kabinett hat am Dienstag die Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Nach den Worten von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) brauchen Geimpfte und Genesene demnach keinen negativen Test mehr, wenn sie zum Beispiel einkaufen gehen, zum Friseur wollen oder einen botanischen Garten besuchen. Wer geimpft oder genesen ist, kann sich im privaten Rahmen ohne Einschränkungen treffen. Ausgangsbeschränkungen für geimpfte und genesene Personen fallen weg. Allerdings müssen sie weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote achten. Nun müssen noch Bundestag und Bundesrat der Verordnung zustimmen.

"Die Grundrechte müssen wieder zur Entfaltung kommen, sobald die Begründung für ihre Einschränkung nicht mehr besteht", betonte die Ministerin. "Wenn das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig Geimpften und Genesenen stark vermindert ist, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden", so Lambrecht. Der Erfolg der Impfungen bedeute aber nicht, "dass wir achtlos werden dürfen", betonte sie. "Die Pandemie ist noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko besteht auch bei geimpften und genesenen Personen." Deshalb sei es richtig, schrittweise vorzugehen.

Die Bundesregierung beschloss die von Lambrecht und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegte Regelung im Umlaufverfahren. Die Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass die Bundesregierung Erleichterungen oder Ausnahmen von Geboten und Verboten für Personen regeln kann, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen können. Mit den zunehmenden wissenschaftlichen Belegen, dass von geimpften und genesenen Personen eine erheblich geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, können Erleichterungen für diese Personengruppen vorsehen, heißt es zur Begründung.

(kna/dpa)
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