Trotz Urteil aus Straßburg Verbrecher kommt nicht frei

Köln (RP). Das Oberlandesgericht (OLG) Köln blieb eisern. Ein 66 Jahre alter Mann, der sich in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Aachen in Sicherheitsverwahrung befindet, beantragte unter Berufung auf das Europäische Gericht für Menschenrechte seine Freilassung.

Tag der offenen Tür in der JVA Mannheim
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Er war in 21 Fällen wegen Körperverletzung gegen Frauen verurteilt worden; seine Ehefrau hatte er mit einem Fleischermesser schwer verletzt. Gegen ihn war nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet worden. Doch das OLG Köln lehnte seine Entlassung ab. Die Gerichte seien "nicht befugt, durch einfache Gesetzesauslegung schon jetzt im Vorgriff auf ein Gesetzgebungsverfahren Fakten zu schaffen", hieß es zur Begründung.

Der Rechtsexperte der CDU-Landtagsfraktion, Peter Biesenbach sprach von einer rechtmäßigen Entscheidung der Kölner Richter. Das Urteil aus Straßburg, wonach die nachträgliche unbefristete Sicherungsverwahrung unzulässig sei, entfalte "keine automatische Bindung". Die Richter in Deutschland müssten jeden Einzelfall prüfen. Er sei froh, dass der 66-jährige Verbrecher nicht auf freiem Fuß sei und somit keine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Ob die gestern in Berlin vereinbarte Neuregelung der Sicherungsverwahrung auch im Fall des 66-Jährigen greift, bleibe abzuwarten. Biesenbach ist jedenfalls mit dem gefundenen Kompromiss "sehr zufrieden", weil er dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung trage.

Die neuen Einrichtungen zur Sicherungsverwahrung jenseits der Gefängnismauern seien "weder Strafe noch Psychiatrie". Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht es genau so: "Es ist etwas anderes", und deshalb entstehe auch keinerlei "Rückwirkungsproblematik".

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