Airbnb und Co. Gericht bestätigt Informationsrecht der Stadt Köln bei privaten Unterkünften

Köln · Das Finanzamt der Stadt Köln vermutet, dass viele private Vermieter ihre Einkommen nicht versteuern. Deshalb will sie von privaten Vermietungsplattformen Informationen beziehen – zu Recht, wie nun ein Gericht urteilte.

 Die Plattformen müssen die Infos nun offenlegen.

Die Plattformen müssen die Infos nun offenlegen.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Stadt Köln darf von Plattformen für private Übernachtungsmöglichkeiten verlangen, dass sie ihr die Namen und Adressen der bei ihnen registrierten Vermieter geben. Das entschied das Kölner Oberverwaltungsgericht am Montag und bestätigte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Es geht um die Übernachtungssteuer. (Az. 14 A 2062/17)

Die Stadt wisse nicht, wer alles Übernachtungen in Privatwohnungen anbiete, begründete das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung. Eine "erhebliche Anzahl" von ihnen versteuere die Übernachtungen nicht. Mithilfe der Auskünfte könne die Stadt herausfinden, wer seine Vermietertätigkeit bislang verschwiegen habe.

Es sei zu viel Aufwand, dies über die Website der Kläger oder vergleichbare Plattformen herauszusuchen, so das Gericht. Eine Berufung wurde abgelehnt, das Urteil des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.

(th/AFP)
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