Streit um Akten für U-Ausschuss Lügde Peinliches Urteil für zwei Landesministerien

Meinung | Düsseldorf · Ausgerechnet das Justiz- und das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen haben gegen die Landesverfassung verstoßen. Ein solcher Fehler darf sich nicht wiederholen.

 Ricarda Brandts, Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, verliest ihr letztes Urteil, bevor sie in den Ruhestand geht. Foto: Guido Kirchner/dpa

Ricarda Brandts, Präsidentin des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs, verliest ihr letztes Urteil, bevor sie in den Ruhestand geht. Foto: Guido Kirchner/dpa

Foto: dpa/Guido Kirchner

Das Urteil des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs ist deutlich. Das Landesinnenministerium und das -justizministerium haben gegen die Verfassung verstoßen. Ausgerechnet diese beiden Ministerien, die doch vor allen anderen für die Einhaltung von Recht und Gesetzen stehen. Das Gericht hält die Begründung der beiden CDU-Minister, Herbert Reul und Peter Biesenbach, bei der verspäteten Herausgabe der Akten für nicht plausibel und damit auch nicht für verfassungsgemäß. Das ist umso bitterer, als es sich um Akten für den Untersuchungsausschuss Lügde handelt, der die jahrzehntelange sexualisierte Gewalt an Kindern auf einem Campingplatz aufklären soll.