Schwarz-gelbe Regierungskoalition Sicherungsverwahrung für junge Straftäter bleibt

Berlin/Osnabrück (RPO). Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will an der nachträglichen Sicherungsverwahrung für junge Schwerkriminelle festhalten. FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt: "Die Vorschriften für jugendliche Straftäter sind nicht Bestandteil der Reformpläne zur Sicherungsverwahrung."

Auch Unions-Innenexperte Hans-Peter Uhl (CSU) bestätigte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", "dass es für Jugendliche und Heranwachsende bei der geltenden Rechtslage bleibt". Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) betonte, es sei richtig, an den Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung festzuhalten, damit auch im Bereich des Jugendstrafrechts keine Sicherheitslücken entstünden.

Die Bundesregierung will am Mittwoch Eckpunkte zur Reform der Sicherungsverwahrung beschließen. Unter anderem soll die juristisch umstrittene nachträgliche Sicherungsverwahrung, die noch weit nach einem Strafurteil angeordnet werden kann, für erwachsene Straftäter abgeschafft werden.

Für jugendliche Schwerkriminelle wird es dagegen bei der 2008 von der Großen Koalition eingeführten Parallelvorschrift im Jugendgerichtsgesetz bleiben. Demnach darf ein junger Straftäter, der wegen schwerster Verbrechen zu einer Jugendstrafe von mindestens sieben Jahren verurteilt worden ist, über das Ende seiner Haftzeit hinaus eingesperrt bleiben, wenn er mit hoher Wahrscheinlichkeit noch gefährlich ist.

Verfassungsbeschwerden in Karslruhe

Gegen die Vorschriften zur nachträglichen Sicherungsverwahrung sind Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe anhängig. Das Gericht arbeite mit Hochdruck an den Verfahren, um sie möglichst noch in diesem Jahr abzuschließen, sagte Gerichtssprecherin Judith Blohm der Zeitung. Nur wenn das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften kippen sollte, werde sich die Koalition nochmals mit dem Thema Sicherungsverwahrung für junge Straftäter befassen, erklärte Ahrendt.

Union und FDP hatten sich nach wochenlangem Streit am Donnerstag über die Reform der Sicherungsverwahrung geeinigt. Die Regierungskoalition will ein neues Unterbringungsgesetz beschließen, mit dem der Staat Schwerverbrecher auch nach ihrem Haftende in Gewahrsam nehmen kann. Sie werden in besonderen Einrichtungen zur Therapie untergebracht, wenn ihnen jeweils zwei Gutachter gefährliche psychische Störungen bescheinigen. Das Gesetz soll so schnell wie möglich durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte die nachträgliche Sicherungsverwahrung für ungesetzlich erklärt. Damit hätten die Täter eigentlich freigelassen werden müssen. Dies ist in etwa 15 Fällen bereits geschehen. Offen war bislang, was mit den restlichen 60 bis 80 Tätern geschieht.

(AP/nbe)
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