Kritik am Energieeffizienzgesetz DIHK läuft Sturm gegen weiteres Habeck-Gesetz

Exklusiv | Berlin · Das Energieeffizienzgesetz sorgt aktuell für hitzige Diskussionen. Denn darin werden konkrete Einsparvorgaben für den Stromverbrauch definiert – auch für Unternehmen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer fürchtet fatale Auswirkungen.

Vize-Kanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag in Nürnberg beim Kirchentag.

Vize-Kanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Freitag in Nürnberg beim Kirchentag.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Einen gesetzlichen Rahmen für das Energiesparen – der soll mit dem neuen Energieeffizienzgesetz erstmals geschaffen werden. Denn: Für eine erfolgreiche Umsetzung von Klimaschutz und Energiewende braucht es laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) einen deutlichen und dauerhaften Rückgang des Energieverbrauchs. Dafür wird auch die Wirtschaft in die Pflicht genommen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 15 Gigawattstunden müssen demnach künftig Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen sowie wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in konkreten Plänen erfassen und veröffentlichen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (WIHK) warnt vor fatalen Auswirkungen.

Der Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministers wurde bereits vom Bundeskabinett beschlossen. Am Montag findet dazu eine Expertenanhörung im Bundestag statt. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause vom Bundestag gebilligt werden.

„Für viele Unternehmen und damit unsere Wirtschaft insgesamt wird das ein Gesetz, das in der Konsequenz Wachstum verhindert“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks unserer Redaktion. Dank Ingenieurskunst, kreativer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben sowie hoher unternehmerischer Flexibilität sei es gelungen, das wirtschaftliche Wachstum und den Energieverbrauch in den vergangenen Jahrzehnten voneinander zu entkoppeln. Dieser „Erfolgsstory“, wie Dercks die Entwicklung nennt, drohe perspektivisch aber das Ende – durch das Energieeffizienzgesetz.

„Auch wenn die Ziele das einzelne Unternehmen nicht zur kurzfristigen Reduktion des Verbrauchs verpflichten: Die dort fest geschriebenen starren Einsparziele des Energieverbrauchs sind dennoch perspektivisch eine ernste Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands“, kritisierte er. DIHK-Berechnungen zeigten, dass mit diesen Zielen ein Einbruch der Wirtschaftsleistung einhergeht.

Ein zentraler Kritikpunkt aus Sicht der Betriebe ist die Fülle an bürokratischen Lasten, die ihnen mit diesem Gesetz noch mal zusätzlich auferlegt werden soll – und das ohne konkreten Nutzen, wie Dercks betonte. In der Stellungnahme der DIHK wird beispielhaft der Aufwand zur Vermeidung und Verwendung von Abwärme, wie es im Energieeffizienzgesetz vorgesehen ist, aufgeführt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedürfe es nicht nur einer einmaligen Erfassung aller Abwärmequellen sowie Wärmesenken in den Unternehmen. Vielmehr sei ein kontinuierlicher Prozess erforderlich, der im Zweifel nur mit dem Einbau zusätzlicher Messtechnik zu gewährleisten sei. „Statt um effiziente und zukunftsweisende Produktion müssen sich in Betrieben künftig trotz Fachkräftemangels mehr Menschen um Nachweis- und Offenlegungspflichten für betriebliche Maßnahmenpläne kümmern“, kritisierte Dercks. Auch bei den undifferenzierten Abwärme-Pflichten stünden Aufwand und Ergebnis in keinem angemessenen Verhältnis.

DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.

DIHK-Vize-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks.

Foto: DIHK/Paul Aidan Perry

„Das ist das Gegenteil von Effizienz. Mit dem Gesetz bindet der Staat in den Unternehmen finanzielle Ressourcen und personelle Kapazitäten bei Auditoren oder betrieblichen Energieexperten, die besser für die Erschließung weiterer Einsparpotenziale eingesetzt werden sollten“, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer. Die DIHK spricht sich deshalb grundsätzlich gegen gesetzlich verbindliche Endenergieeinsparziele aus und befürworte stattdessen marktwirtschaftliche Anreize, Technologieoffenheit und die wirtschaftliche Belohnung betrieblicher Erfolge.

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