Bisheriger Brandenburger Landeschef Kalbitz mit Eilantrag gegen AfD-Rauswurf erfolgreich

Berlin · Pleite für Parteichef Meuthen: Der geschasste Brandenburger AfD-Chef Andreas Kalbitz darf erstmal in der Partei bleiben. Die Frage, ob Kalbitz Mitglied in einer rechtsextremistischen Organisation gewesen ist, war für das Berliner Landgericht dabei ohne Bedeutung.

 Kalbitz hat vor Gericht recht bekommen.

Kalbitz hat vor Gericht recht bekommen.

Foto: dpa/Soeren Stache

Im AfD-internen Machtkampf um den Rauswurf des Brandenburger Landeschefs Andreas Kalbitz hat der AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen eine erste juristische Niederlage hinnehmen müssen. Das Berliner Landgericht erklärte Kalbitz' Ausschluss durch den Bundesvorstand der Partei am Freitag für unzulässig. Kalbitz dürfe seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben, urteilte die Zivilkammer in dem von Kalbitz angestrengten Eilverfahren.

Die Vorsitzende Richterin Meline Schröer begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteiengesetz für die Beendigung einer Mitgliedschaft das Schiedsgericht der Partei zuständig sei. In diesem Fall habe aber der Bundesvorstand als Exekutive unzulässigerweise die Mitgliedschaft des 47-Jährigen für nichtig erklärt. Wegen dieses Verfahrensfehlers müsse Kalbitz Rechtsschutz gewährt werden. Die Frage, ob Kalbitz Mitglied in der rechtsextremistischen Organisation Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) gewesen sei, habe für das Gericht dabei keine Rolle gespielt, betonte die Vorsitzende Richterin.

Zu der Frage, ob Kalbitz damit auch wieder sein Amt als Landesparteichef ausüben kann, äußerte sich das Gericht nicht. Kalbitz selbst und Meuthen waren nicht vor Gericht erschienen.

Der AfD-Ehrenvorsitzende Alexander Gauland, der gegen einen Rauswurf von Kalbitz war, sah sich bestätigt. „Als Jurist habe ich dieses Ergebnis befürchtet. Ich kann daher jetzt nur an die knappe Mehrheit im Bundesvorstand appellieren, sich zu überlegen, ob sie den Weg der juristischen Auseinandersetzung weiterführen will, da diese offensichtlich zu Kollateralschäden in Partei und Bundestagsfraktion führt.“

Meuthen hatte den Ausschluss im Mai betrieben, der parteiintern zu schweren Querelen geführt hatte. AfD-Vize Beatrix von Storch, die für Kalbitz' Rauswurf plädiert hatte, verwies darauf, dass der Hauptantrag von Kalbitz abgewiesen worden sei, weil das Gericht die Entscheidung dem parteiinternen Schiedsgericht überlassen habe. „Lediglich auf den Hilfsantrag hin und bis das Schiedsgericht der Partei entscheiden hat, darf Kalbitz kurzfristig bestimmte Mitgliederrechte wahrnehmen“, erklärte Storch.

Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnationalen „Flügels“ um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke, der sich mittlerweile nach eigenen Angaben aufgelöst hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ im März als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Daraufhin hatte sich der „Flügel“ nach einem Ultimatum des Bundesvorstands aufgelöst.

Der Anwalt des AfD-Bundesvorstands, Joachim Steinhöfel, hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, in der Satzung der Bundespartei sei seit Februar 2013 festgelegt, dass Mitglieder bei einem Aufnahmeantrag bestehende oder frühere Mitgliedschaften in vom Verfassungsschutz beobachteten extremistischen Organisationen angeben müssten. Dies habe auch in dem Online-Aufnahmeantrag gestanden, den Kalbitz nach eigener Aussage am 8. März 2013 gestellt habe.

In diesem Fall hätte es eine Einzelfallentscheidung des Bundesvorstands geben müssen. „Aber es gab keine Einzelfallentscheidung zu Herrn Kalbitz, weil er seine Mitgliedschaften nicht angegeben hat“, betonte Steinhöfel. Daher habe der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft für nichtig erklärt, „wegen arglistiger Täuschung und Verschweigens der Mitgliedschaft in extremistischen Organisationen, bei den Republikanern und der HdJ“.

Dagegen erklärte der Prozessvertreter von Kalbitz, Andreas Schoemaker, sein Mandant habe eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, dass er nicht in der HdJ Mitglied gewesen sei. Dies könne der Bundesvorstand auch nicht belegen, weil der Verfassungsschutz die angebliche Mitgliederliste der HdJ nicht herausrücke. Und zur Mitgliedschaft bei den Republikanern habe sich Kalbitz auf einem Parteitag im Jahr 2017 öffentlich bekannt.

Steinhöfel kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen. Dies ist nach Angaben des Gerichtssprechers in einer Frist von einem Monat nach der schriftlichen Zustellung des Urteils möglich.

(lukra/AFP)
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