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Rechtsstreit aus Frankreich EuGH verlangt Kennzeichnung für Produkte israelischer Siedler

Luxemburg · Obst, Gemüse oder Wein aus israelischen Siedlungen im Westjordanland und anderen 1967 besetzten Gebieten müssen einen Hinweis auf ihr Ursprungsgebiet tragen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

 Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Symbolbild)

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Symbolbild)

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Stammen sie aus einer israelischen Siedlung, muss dies zusätzlich vermerkt sein, wie die Richter urteilten. Die Frage ist politisch brisant. Israel hält eine besondere Kennzeichnung von Siedlerprodukten für diskriminierend. Kritiker beklagen, sie sei Grundlage für Boykotte gegen Israel.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit aus Frankreich. Eine jüdische Organisation und ein Weinbauer hatten gegen einen Erlass von 2016 geklagt, der ebenfalls eine Kennzeichnung von Produkten aus israelischen Siedlungen in den 1967 von Israel besetzten Gebieten verlangte. Der französische Erlass stützte sich auf EU-Vorgaben zur Ursprungskennzeichnung von Lebensmitteln.

Der EuGH bestätigte diese jetzt und führte aus, die 1967 besetzten Gebiete hätten einen anderen völkerrechtlichen Status als Israel. Eine Kennzeichnung sei verpflichtend, um Verbraucher nicht in die Irre zu führen. Sie erlaube es Käufern, eine fundierte Wahl zu treffen, auch unter ethischen Erwägungen, erklärte der Gerichtshof.

Israel hatte 1967 im Sechstagekrieg unter anderem das Westjordanland, Ost-Jerusalem und die zu Syrien gehörenden Golanhöhen erobert. Die Vereinten Nationen stufen die Gebiete als besetzt ein. Die Palästinenser fordern das Westjordanland und Ost-Jerusalem für einen eigenen Staat Palästina. Dort leben mittlerweile insgesamt mehr als 600 000 israelische Siedler.

(vek/dpa)
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